Um Identität zu verstecken – doch die Polizei trickste sie aus
Schweizer Klimaaktivistin narrt Polizei mit Lack-Händen

Eine Klima-Aktivistin lackierte ihre Hände, damit keine Fingerabdrücke genommen werden konnten. Auch ihren Namen wollte sie nicht verraten – nicht einmal vor Gericht. Doch der Polizei gelang es, die Unruhestifterin zu überlisten.
Publiziert: 19.12.2023 um 15:06 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2023 um 17:43 Uhr
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Im Oktober erschien die Aktivistin maskiert und mit lackierten Händen mit ihrem Anwalt vor Gericht.

Maskiert und mit rot lackierten Handflächen: So erschien eine Klimakleberin im Oktober vor Gericht, um ihre Identität geheim zu halten. Denn seit der Räumung des besetzten Waldstücks im Heidbogen (Heibo) bei Dresden (D) im Februar hatte die junge Frau ihre Identität verschwiegen. Damals brauchte die Polizei zwei Stunden, um die Frau und einen weiteren Klimaaktivisten von einem Stahlrohr auf einem Baum zu befreien.

Mit dieser Aktion setzten sie sich gegen den genehmigten und geplanten Kiesabbau im Heidebogen ein. Auf der Polizeiwache verweigerten sie dann jegliche Angaben zu ihrer Person. Trotz eines Haftbefehls wurden die beiden Baumbesetzer gegen eine Kaution von 800 Euro wieder auf freien Fuss gesetzt. Das berichtet die «Bild»-Zeitung.

Polizei verfolgte Angeklagte bei Heimreise

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Als unbekannte Personen «Heibo 13» und «Heibo 14» wurden sie angeklagt und Ende Oktober dem Amtsgericht Bautzen vorgeführt. Zum Prozessauftakt erschien jedoch nur die junge Frau – der Angeklagte blieb dem Gericht fern.

Da «Heibo 14» keinen Ausweis bei sich hatte und wegen ihrer lackierten Hände keine Fingerabdrücke genommen werden konnten, wurde sie nach der Verhandlung von der Polizei observiert.

Beim zweiten Termin Anfang November wurde das Geheimnis um ihre Person allerdings gelüftet. Ein Polizist erklärte im Prozess die Überführung: «Sie fuhr mit dem Zug nach Dresden-Neustadt, hatte plötzlich wieder ein Handy – bei der Durchsuchung im Gericht fanden sich nur Powerbank, Ladekabel und Kopfhörer.»

Sechsmonatige Freiheitsstrafe

Als sie später in Leipzig nochmals durchsucht wurde, konnte die Polizei eine Schweizer Identitätskarte sicherstellen. Bei der Angeklagten handelt es sich um die 22-jährige Felina D.*, die in Berlin wohnhaft ist. Sie verfügt auch über die deutsche Staatsbürgerschaft – jedoch über keine Berufsausbildung. 

Dank der erfolgreichen Identifizierung konnte die Aktivistin schliesslich verurteilt werden. Gerichtssprecherin Gesine Tews sagte der «Bild»-Zeitung: «Es wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verhängt.»

Wie sich herausstellte, war Felina D. eine Wiederholungstäterin. Die 22-Jährige wurde bereits im Dezember 2020 festgenommen: wegen einer Baumbesetzung. (gs)

* Name bekannt 

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