Am Freitag hätten sich zwei Klimaaktivisten vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Einer der beiden zog seine Einsprache jedoch am Vortag zurück, der zweite tauchte zum Prozess einfach nicht auf. Damit sind die Strafbefehle gegen sie rechtskräftig. Die beiden 25-jährigen Aktivisten waren an der ersten «Doppelblockade» vom 19. Juni in Zürich beteiligt, bei der zwei Verkehrsachsen gleichzeitig lahmgelegt wurden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte die zwei Schaffhauser kurz nach der Aktion per Strafbefehl verurteilt. Weil die Aktivisten diesen aber nicht akzeptieren, wurde die Gerichtsverhandlung angesetzt. Die Aktivisten waren wegen Nötigung angeklagt und sollten mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt werden.
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Nach einer so genannten «Respektsviertelstunde» des Wartens entschied das Bezirksgericht am Freitagmorgen, die Verhandlung offiziell für beendet zu erklären. Der Stuhl, auf dem der 25-jährige Klimaaktivist hätte Platz nehmen müssen, war leer geblieben. Beide sind nun wegen Nötigung vorbestraft und erhalten bedingte Geldstrafen.
Wer soll für die Einsätze zahlen?
Die beiden Aktivisten waren an der Blockade der Autobahnabfahrt Bernerstrasse Süd in Zürich-Altstetten beteiligt. Einer der Beschuldigten klebte sich dabei die Hand auf dem Boden fest. Die Polizei musste ihn mit Öl ablösen. Gleichzeitig blockierte an diesem Morgen eine zweite «Renovate»-Gruppe die Autobahnabfahrt Sihlhochstrasse der A3. Diese Doppel-Aktion führte zu einem Rückstau im Morgenverkehr.
Die Kantonspolizei nahm vier Aktivistinnen und Aktivisten fest, darunter die beiden Beschuldigten, die Stadtpolizei verhaftete drei Personen. Die Kantonspolizei, die für die Räumung der Bernerstrasse Süd verantwortlich war, kündigte damals an, die Kosten für den Einsatz den Aktivisten zu verrechnen.
Die Stadt, welche die Blockade bei der A3 räumte, sah von einer Weiterverrechnung bisher ab, weil diese Arbeit ihrer Ansicht nach zum Grundauftrag der Polizei gehöre.
Ob Einsatzkosten für Klimaaktivisten und andere Demonstranten weiterverrechnet werden sollen, kommt im Kanton Zürich bald vors Volk, in Form der «Anti-Chaoten»-Initiative der SVP sowie einem etwas gemässigteren Gegenvorschlag des Kantonsrats. (SDA)