Auf einen Blick
- AfD weist Berichte über mögliche unrechtmässige Grossspende zurück
- Partei betont strikte Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei Spendenannahme
- Verdächtige Spende von rund 2,35 Millionen Euro (2,2 Millionen Franken) an AfD gemeldet
Die rechtspopulistische AfD hat in Deutschland Berichte über eine möglicherweise unrechtmässige Grossspende an die Partei zurückgewiesen. «Die AfD hält sich streng an die rechtlichen Vorgaben bei der Entgegennahme von Parteispenden und tauscht sich dabei auch eng mit der Bundestagsverwaltung aus», erklärte ein Sprecher von Parteichefin Alice Weidel (46).
Der Grossspender, um den es in Berichten des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel», des österreichischen «Standard» und der ZDF-Sendung «frontal» geht, hat nach Angaben der AfD versichert, dass die Zuwendung aus eigenem Vermögen stammte und «insbesondere nicht im Auftrag von Dritten erfolgte». Die Herkunft von Parteispenden über Dritte – sogenannte Strohmänner – zu verschleiern, verstösst gegen das deutsche Parteiengesetz.
Wirbel um Schenkung
Hintergrund der aktuellen Berichte ist eine Spende von rund 2,35 Millionen Euro, die die AfD an die Bundestagsverwaltung gemeldet hatte. Nach Recherchen von «Spiegel», «Standard» und ZDF besteht der Verdacht, dass die Millionentransaktion lediglich weitergeleitet wurde.
Den Berichten zufolge soll es in Österreich Ermittlungen geben, wonach der offizielle Spender zuvor von einem Dritten eine Schenkung in ähnlicher Höhe erhalten haben soll. Weder der offizielle Spender noch die österreichischen Ermittlungsbehörden waren bislang für eine Stellungnahme zu erreichen.
Hinter dem Geld soll der deutsch-schweizerische Immobilienunternehmer Henning Conle (81) stecken. Der Spender, Gerhard Dingler, früherer Geschäftsführer der FPÖ Vorarlberg, soll 2,6 Millionen Euro von Conle als Schenkung erhalten haben. Seiner Bank legte er laut «Standard» eine Schenkungsurkunde vor.
Was verbindet Henning Conle und Alice Weidel?
Dingler soll zunächst gegenüber der Bank angegeben haben, dass die Millionensumme für ein Immobilienprojekt verwendet werden solle. Anschliessend flossen davon allerdings rund 2,35 Millionen Euro an eine deutsche Werbeagentur, die Wahlplakate für die AfD entworfen haben soll. Verdächtig, findet auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA). Sie soll Ermittlungen eingeleitet haben. Für die Unternehmer gilt die Unschuldsvermutung.
Conle zahlte bereits 2017 über eine Zürcher Firma 150'000 Schweizer Franken auf Alice Weidels Wahlkampfkonto beim AfD-Kreisverband Bodenseekreis ein. Als Spendenzweck gab der Geldgeber damals ganz offen an: «Wahlkampfspende Alice Weidel».
Verstösst eine Partei gegen die Spenden-Vorgaben des Parteiengesetzes, drohen ihr saftige Strafzahlungen. Werden widerrechtliche Spenden angenommen, müssen Parteien spätestens bis zur Überstellung des Rechenschaftsberichts des betreffenden Jahres ans Parlament diese ebenfalls an den Bundestag weiterleiten. Passiert das nicht, wird die dreifache Summe dieser Spende fällig.