Retter in Berlin blockiert – Velofahrerin hirntot
Kommen die Klima-Aktivisten dafür in den Knast?

Rettungskräfte kamen verspätet zu einer Velofahrerin, die bei einem Unfall in Berlin unter einen Betonmischer geraten war. Klima-Aktvisten hatten die Strasse blockiert. Jetzt ermittelt die Polizei. Was für Strafen droht den Chaoten? Ein Anwalt klärt auf.
Publiziert: 03.11.2022 um 20:41 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2022 um 11:26 Uhr
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Eine Velofahrerin geriet in Berlin unter einen Betonmischer.
Foto: picture alliance/dpa
Nicola Abt

Eine Klima-Aktion mit furchtbaren Folgen. Aktivisten der Gruppe Letzte Generation haben am Montag in Berlin die Stadtautobahn blockiert. Gleichzeitig geriet eine Velofahrerin (44) unter einen Betonmischer und wurde schwer verletzt. Ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr, mit deren Hilfe der tonnenschwere Lastwagen angehoben werden sollte, kam allerdings nicht durch und stand wegen der Klima-Aktion im Stau. Nach Angaben der Zeitung «Tagesspiegel» waren die Einsatzkräfte der Feuerwehr nach 19 Minuten bei der Unfallstelle – 7 bis 9 wertvolle Minuten gingen so verloren.

Am Donnerstag wurde die verunglückte Radfahrerin (†44) für hirntot erklärt. Gegen einen 63-Jährigen und einen 59-Jährigen werde nun ermittelt, sagte ein Sprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Landen die verantwortlichen Klima-Kleber hinter Gitter? «Eine Gefängnisstrafe ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen», sagt Rechtsanwalt Dominik Brändli (40) zu Blick. Bei einer Strassenblockade könne es sich unter anderem um Nötigung handeln. «Dies ist dann der Fall, wenn die Menschen aufgrund der Blockade nicht mehr wegkommen.» Es drohen Geld- oder Gefängnisstrafen.

Drei mögliche Tatbestände

Verschiedene Dinge spielen bei einem Urteilsentscheid eine Rolle. Der Rechtsanwalt zu Blick: «In die Beurteilung fliessen unter anderem mit ein, wie schwer die Tatumstände waren, was die Beweggründe sind und ob eine Person vorbestraft ist.» Bei Vorstrafen erhöhe sich die Chance auf einen Gefängnis-Aufenthalt. In diesem Fall droht den Klima-Aktivisten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Gemäss Brändli könnten in einem solchen Fall zusätzlich insbesondere folgende Tatbestände erfüllt sein: «Das Hindern einer Amtshandlung. Die Unterlassung einer Nothilfe und die Störung des öffentlichen Verkehrs.» Entscheidend sei der Vorsatz dahinter. Brändli zu Blick: «Diese Tatbestände kommen infrage, wenn die Klima-Aktivisten das Feuerwehrauto gesehen oder gehört haben und demnach wussten, dass ein Notfalleinsatz im Gange ist.» Dann könnten die Gegner mit einer absichtlichen Rettungsbehinderung argumentieren.

Möglicherweise blieb das Fahrzeug von den Aktivisten aber auch unentdeckt und sie hatten keine Kenntnisse von der Einsatzfahrt. In diesem Fall sieht der Rechtsanwalt eine zusätzliche Bestrafung aufgrund des wartenden Rettungswagens als eher unwahrscheinlich an.

Der tödliche Vorfall sorgt in Deutschland für hitzige Diskussion. Für die Polizei Berlin ist klar: Diese Form des Aktivismus gefährdet Menschen. «Spätestens jetzt sollte man sich mal vom Märchen des harmlosen Protests verabschieden», sagte Benjamin Jendro, Polizei-Sprecher von Berlin, zu «Bild». «Wer Verkehrswege blockiert, der riskiert und behindert die Handlungsfähigkeit der inneren Sicherheit und nimmt auch bewusst in Kauf, dass Menschen in Not länger auf Hilfe von Polizei und Feuerwehr warten müssen.»

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