Die damalige Vereinbarung mit der US-Börsenaufsicht SEC verletze sein Verfassungsrecht zur freien Meinungsäusserung, argumentierten Musks Anwälte in ihrem Antrag am Donnerstag. Der Tech-Milliardär scheiterte bereits in zwei Gerichtsinstanzen mit seinen Versuchen, die Auflage zu kippen. Ob das Oberste Gericht sich mit dem Fall beschäftigen wird, ist offen. Am Donnerstag lief die bereits verlängerte Frist für einen Antrag aus.
Fehlende Zusagen der Investoren
Die SEC hatte durchgesetzt, dass Musk seine Beiträge beim Kurznachrichtendienst Twitter zu Tesla, die Einfluss auf den Aktienkurs des Autobauers haben könnten, erst vom Unternehmen freigeben lassen soll. Musk kaufte Twitter im Oktober 2022 und benannte die Plattform inzwischen in X um.
Auslöser für die Regelung waren Musks Tweets von August 2018. Musk schrieb damals bei Twitter, er erwäge, Tesla von der Börse zu nehmen. «Finanzierung gesichert», fügte er hinzu. Um diesen Satz entzündeten sich später viele Kontroversen, da sich herausstellte, dass es keine schriftlichen Zusagen von Investoren gab.
Die SEC warf Musk Irreführung von Anlegern vor und setzte neben der Aufsicht über seine Tweets auch durch, dass er den Vorsitz im Verwaltungsrat abgab. Auch zahlten Musk und Tesla jeweils 20 Millionen Dollar Strafe.
(SDA)