Auf einen Blick
- Ex-Diktator Assad lebt nach Flucht in Moskau
- Seine Frau reicht die Scheidung ein
- Asma al-Assad beantragt Sondergenehmigung zur Ausreise aus Moskau
- Asma al-Assad hat britische Staatsbürgerschaft
Seit nunmehr zwei Wochen lebt Ex-Diktator Bashar al-Assad (59) mit seiner Familie in Moskau. Nachdem er in Syrien von Rebellen gestürzt worden war, flüchtete er nach Russland. Seine Frau und seine drei Kinder sollen dort bereits auf ihn gewartet haben.
Wie türkische und arabische Medien berichten, soll seine Frau Asma al-Assad (49) nun nach 24 Ehejahren die Scheidung eingereicht haben. Weiter habe sie auch nicht vor, länger in Moskau zu bleiben.
Kreml dementiert Scheidungsplan
Wie der Kreml indessen berichtete, seien die Gerüchte falsch. Asma al-Assad wolle weder ihren Mann noch Russland verlassen, teilte der «Spiegel» auf Berufung des Kremlsprechers Dmitrij Peskow mit. Dieser hatte auf einen türkischen Medienbericht reagiert.
Die türkische Zeitung «Habertürk» mit Sitz in Istanbul hatte bereits am Donnerstag von der angeblichen Scheidung und der geplanten Ausreise berichtet. «Nein, sie stimmen nicht mit der Realität überein», kommentierte Kremlsprecher Peskow nun bei einer Pressekonferenz Russland die Berichte.
Zahlreiche Medien berichteten darüber
Medien hatten die Meldungen über die angebliche Scheidung der Assads zuvor aufgegriffen. Laut den Berichten habe die Ehefrau des ehemaligen syrischen Machthabers bei einem russischen Gericht eine Sondergenehmigung zur Ausreise aus Moskau beantragt. Dies soll, wie die britische Zeitung «Tribune» berichtet, auch gesundheitliche Gründe haben.
Asma al-Assad sei an Leukämie erkrankt und habe zusätzlich eine Petition für eine dringend benötigte Behandlung in Grossbritannien eingereicht. Die Diktatorgattin besitzt sowohl die syrische als auch die britische Staatsbürgerschaft. Sie wurde 1975 in London geboren.
Mutter soll Rückkehr von Tochter unterstützen
Vor ihrer Ehe mit Bashar al-Assad arbeitete sie als Investmentbankerin in der britischen Hauptstadt. Ihre Mutter soll sie bei ihrer Rückkehr unterstützen und bereits Anwaltskanzleien in London eingeschaltet haben, um die Rahmenbedingungen für die Rückkehr ihrer Tochter zu klären.
Bashar al-Assad erhielt in Moskau zwar Asyl, darf Moskau jedoch nicht verlassen, und auch politische Aktivitäten sind ihm untersagt. Ausserdem soll sein Vermögen von den russischen Behörden eingefroren worden sein. Dazu zählen angeblich 270 Kilo Gold, 2 Milliarden Dollar und 18 Wohnungen in Moskau.