Ex-Diktator Bashar al-Assad (59), seine Frau Asma Akhras Assad (49) und ihre drei erwachsenen Kinder haben ihre syrischen Paläste verlassen und starten in Russland in ein neues Leben.
Das grösste Land der Welt hat dem ehemaligen syrischen Machthaber und seinen Familienangehörigen politisches Asyl gewährt. Das meldete die russische Nachrichtenagentur Tass am Sonntagabend.
Im vertrauten Moskau erwartet die Familie ein Luxus-Leben. Doch wie schwer wird der Schatten der blutigen Vergangenheit auf den Assads lasten?
Der Familie, zu der auch die Söhne Hafis (24) und Karim (21) sowie die Tochter Zein (22) gehören, werde «aus humanitären Erwägungen» Asyl gewährt, erklärte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow (57). Die Entscheidung sei von Wladimir Putin (72) persönlich getroffen worden, fügte Peskow hinzu. «Solche Entscheidungen können nicht ohne das Staatsoberhaupt getroffen werden.»
Am Sonntagabend war der entmachtete Diktator in Moskau eingetroffen, wie Tass bestätigte. Seine Frau und die drei Kinder waren bereits zuvor in Moskau gewesen, wie das «Wall Street Journal» berichtete.
Assad ist Milliardär
Das US-Aussenministerium schätzt das Vermögen der Familie Assad auf 1 bis 2 Milliarden Dollar. Dieses sei auf zahlreichen Konten, Briefkastenfirmen, Offshore-Steuerparadiesen und Immobilienportfolios versteckt. Das Vermögen werde oft unter falschen Namen oder von anderen Personen gehalten, um die Eigentumsverhältnisse zu verschleiern und Sanktionen zu umgehen.
Im Westen von Moskau besitzt die Familie Assad mehrere Luxus-Appartements im Hochhaus-Viertel Moskau City. Gemäss einem Bericht der Anti-Korruptions-Organisation Global Witness hatte der Assad-Clan zwischen 2013 und 2019 mindestens 19 Wohnungen im luxuriösen Hochhaus-Komplex «Stadt der Hauptstädte» (Gorod Stoliz) gekauft. Der Wert der Immobilien in den zwei bis zu 310 Meter hohen Wolkenkratzern wird auf rund 40 Millionen Dollar geschätzt. Die Wolkenkratzer beherbergen einige der reichsten Geschäftsleute Russlands, Ministerien, Fünf-Sterne-Hotels und multinationale Unternehmen.
Das prunkvolle Gebäude könnte also nun das Zuhause der Assads werden. Noch sei allerdings unklar, berichtete die «Daily Mail», ob die Familie in einem Privatanwesen wohnen oder in einer staatlich gesicherten Unterkunft untergebracht wird.
In jedem Fall erwarten die Assads angesichts ihrer früheren Lebensbedingungen und ihres riesigen Reichtums wohl ein gewisses Mass an Luxus: Im Jahr 2012 veröffentlichte Wikileaks private Korrespondenz der Diktatoren-Gattin, aus der hervorging, dass sie 350'000 Dollar für die Einrichtung des Palastes und 7000 Dollar für kristallbesetzte Schuhe ausgegeben hatte.
In der Schweiz gesperrte Gelder
Die Luxuswohnungen im Moskauer Wolkenkratzer kaufte nicht Assad selbst, sondern verschiedene Verwandte, darunter Rami Makhlouf (55), Cousin von Assad und bekannter Geschäftsmann.
Makhlouf und weitere Familienmitglieder gehörten auch zu jenen insgesamt 128 Personen aus Syrien, welchen der Bundesrat im Mai 2011 verbot, den Schweizer Boden zu betreten und deren Vermögenswerte hierzulande eingefroren wurden. Makhlouf akzeptierte damals die Verordnung nicht und reichte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Dieses urteilte 2015, dass seine Konten gesperrt bleiben.
Insgesamt sperrte die Schweiz ab 2011 rund 100 Millionen Franken an «Potentatengeldern» aus dem Umfeld Assads.
Doktorats-Verteidigung während Rebellen-Offensive
Die Familie Assad hat enge persönliche Beziehungen zur russischen Hauptstadt. Der älteste Sohn Hafis ist Doktorand an der Moskauer Staatsuniversität. Gemäss «Daily Mail» fand gerade während der Rebellen-Offensive in Syrien an der Uni die «Verteidigung» seiner Doktorarbeit statt, also der letzte Schritt zum Erreichen des Doktortitels. Hafis al-Assad befasste sich in seiner mathematischen Arbeit mit Zahlentheorie.
Französischer Haftbefehl gegen Assad
Einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof gegen Bashar al-Assad gibt es bisher nicht. Syrien ist wie Russland nicht Vertragspartei des Strafgerichtshofs und erkennt dessen Zuständigkeit nicht an.
Jedoch besteht seit 2023 in Frankreich ein Haftbefehl gegen Assad. Frankreichs oberstes Berufungsgericht hatte diesen wegen Komplizenschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ausgestellt. Dabei geht es unter anderem um den tödlichen Angriff mit Sarin-Giftgas in Ghouta aus dem Jahr 2013.
Es könnten aber weitere Anklagen folgen: Am Montag forderte UN-Hochkommissar Volker Türk (59) Gerechtigkeit für alle Opfer von Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkrieges. Assad müsse zur Rechenschaft gezogen werden.