Inzest-Fall Fritzl: Das geschah damals
1:43
Inzest-Fall Fritzl:Das geschah damals

Fritzl bald in Freiheit?
Die Akte des «Monsters von Amstetten»

Josef Fritzl sorgt erneut für Schlagzeilen. Das Gericht entscheidet: Der Inzest-Täter wird bedingt aus dem Massnahmenvollzug entlassen. Vor nun fast 16 Jahren kamen seine Taten ans Tageslicht. Eine Übersicht zum Fall.
Publiziert: 25.01.2024 um 12:40 Uhr
|
Aktualisiert: 25.01.2024 um 14:22 Uhr
1/16
Josef Fritzl soll aus dem Massnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt werden.
Foto: keystone-sda.ch
Sandra Gerber

24 Jahre lang hielt Josef Fritzl (88) seine eigene Tochter im Keller gefangen, missbrauchte sie und zeugte mit ihr sieben Kinder. Weltweit sorgte er für Schlagzeilen, als seine unbeschreiblichen Gräueltaten im Jahr 2008 aufflogen. 2009 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Obwohl das Urteil bald 16 Jahre zurückliegt, erregt der Fall erneut Aufsehen: Fritzl bleibt zwar in Haft, kommt aber in den Normalvollzug. Die Verbrechen des «Monsters von Amstetten», als das er weltweit bekannt wurde, sorgen noch immer für Empörung. Blick hat den Fall nochmals aufgerollt.

1980er-Jahre: Kellerausbau

Vor rund 44 Jahren baut der verheiratete Josef Fritzl unter seinem Haus ein 60 Quadratmeter grosses, 1,70 Meter hohes, schalldichtes Gefängnis. Zwei Zimmer, eine Toilette und acht mit Fernbedienung gesicherte Bunkertüren. Nicht einmal seine Frau darf davon wissen. 

1984: Fritzl sperrt Tochter ein

Am 28. August 1984 lockt der Österreicher seine damals 18-jährige Tochter Elisabeth unter einem Vorwand in den Keller, wo er sie daraufhin festhält. Einen Tag später wird sie als vermisst gemeldet. Ihr Verschwinden erklärt Fritzl seiner Familie damit, dass Elisabeth einer Sekte beigetreten sei – sie glauben ihm.

Während Fritzl gegen aussen den liebevollen Opa spielt, beginnt für seine Tochter im Keller ein Leben in der Hölle: Sie wird von ihrem Vater vergewaltigt und regelrecht versklavt.

Jahre der Gefangenschaft

In den 24 Jahren ihrer Gefangenschaft bringt Elisabeth sieben Kinder zur Welt. Einer ihrer Söhne stirbt wenige Tage nach der Geburt und wird von Fritzl in einem Heizkessel verbrannt. Für die anderen Kinder wird der Platz im Bunker knapp. Darum legt er in den Jahren 1992, 1993 und 1996 jeweils einen Säugling vor dem eigenen Haus ab – und behauptet, die weggelaufene Tochter Elisabeth hätte sie dort ausgesetzt. 

Rosemarie und Josef Fritzl nehmen die angeblich hinterlassenen Babys als Pflege- bzw. Adoptivkinder bei sich auf. Die drei anderen Kinder, die 1988/89 geborene Tochter sowie ein 1989/90 geborener und ein 2002 geborener Sohn werden weiterhin gemeinsam mit ihrer Mutter im Keller gefangen gehalten. 

Gegenüber der Jugendwohlfahrt gelingt es Fritzl stets, die Wahrheit zu verbergen. Weder die Beamten noch seine Ehefrau schöpfen Verdacht. 

2008: Entdeckung

Als die älteste Tochter Kerstin schwer erkrankt, bettelt ihre Mutter Fritzl um medizinische Hilfe an. So wird die mittlerweile 19-Jährige am 19. April 2008 in das Landesklinikum Mostviertel Amstetten eingeliefert. Auch sie soll laut Fritzl vor dem Haus abgelegt worden sein. 

Ein Arzt wird misstrauisch und informiert die Behörden. Über den Fernseher im Keller bekommt Elisabeth den Aufruf mit, die Mutter des kranken Mädchens solle sich melden. Auf ihr Drängen hin bringt Fritzl sie und die zwei Söhne ebenfalls ins Spital. Er erklärt, dass seine Tochter zurückgekehrt sei. 

Aber die Wahrheit kommt ans Licht. Fritzl wird festgenommen, Elisabeth und ihre Kinder medizinisch betreut.

2009: Der Prozess

Vom Landesgericht St. Pölten muss sich Josef Fritzl 2009 wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande verantworten. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tochter Elisabeth (57) und ihre Kinder leben seither an einem unbekannten Ort in Österreich.

2024: Neues Gutachten und bedingte Entlassung

Vor kurzem hat die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner ein neues Gutachten über den inzwischen 88-Jährigen erstellt. Er sei ungefährlich, körperlich gebrechlich, verwirrt und dement. Sein Sexualtrieb sei völlig erloschen.

Am Landesgericht Krems in Niederösterreich wird am 25. Januar 2024 entschieden, Josef Fritzl aus dem Massnahmenvollzug bedingt zu entlassen. So bleibt er zwar im Gefängnis, wird allerdings in den Normalvollzug verlegt.

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?