Er soll in normales Gefängnis
Verlegung von Inzest-Täter Fritzl (87) stösst auf Widerstand

Die Verlegung des österreichischen Inzest-Täters Fritzl (87) in ein normales Gefängnis kommt bei den zuständigen Staatsanwälten nicht gut an. Sie wehren sich gegen den Entscheid. Den Straftäter zu verlegen, sei «nicht angemessen».
Publiziert: 21.04.2022 um 19:14 Uhr
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Aktualisiert: 22.04.2022 um 09:14 Uhr
Fritzl könnte in ein normales Gefängnis verlegt werden – damit sind die Staatsanwälte aber nicht einverstanden.
Foto: imago/ZUMA Press

Im Jahr 2008 kam ein Inzest-Fall ans Licht, der die ganze Welt schockierte. Josef Fritzl (heute 87) aus dem österreichischen Amstetten hielt seine eigene Tochter 24 Jahre lang im Keller gefangen, missbrauchte sie immer wieder sexuell und zeugte mit ihr gar sieben Kinder.

2009 wurde Fritzl dann zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Am Mittwoch wurde dann bekannt, dass er aus dem Massnahmen- in den Normalvollzug entlassen werden soll. Dagegen formiert sich jetzt aber Widerstand.

«Nicht angemessen»

Die Staatsanwaltschaft in Krems hat nun gegen die geplante Verlegung des Inzest-Täters in ein normales Gefängnis Beschwerde eingelegt. «Wir sind der Meinung, dass das nicht angemessen ist», sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag.

Laut Staatsanwaltschaft Krems wird in den kommenden Wochen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien erwartet. Falls der Täter in ein normales Gefängnis überstellt wird, könnte er nächstes Jahr vorzeitig freikommen. Laut österreichischem Recht ist eine Entlassung auf Probe aus lebenslanger Haft nach 15 Jahren möglich. Allerdings wäre dann erneut die Staatsanwaltschaft in diese Entscheidung eingebunden, betonte die Sprecherin. (SDA)

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