Der Inzest-Fall im österreichischen Amstetten schockierte 2008 die ganze Welt: Josef Fritzl (heute 87) hatte seine Tochter 24 Jahre lang im Keller gefangengehalten, immer wieder vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. 2009 wurde Fritzl zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
Derzeit sitzt er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Jetzt hat das Landgericht Krems entschieden, dass er bedingt aus dem Massnahmen- in den Normalvollzug entlassen werden soll. Dies berichtet «oe24». Im Normalvollzug können in Österreich zu lebenslanger Haft Verurteilte nach Verbüssung von 15 Jahren ihre bedingte Entlassung beantragen. Im Fall von Fritzl wäre dies im Jahr 2023.
Gutachten: keine Gefahr
Der Beschluss des Landgericht Krems ist noch nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster der Nachrichtenagentur APA zufolge mitteilt. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde dagegen eingereicht. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.
Die bedingte Entlassung aus dem Massnahmenvollzug ist für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren vorgesehen. Ausserdem verpflichtet sie dem Gericht zufolge zu psychiatrischen Kontrollen. Die Entscheidung gründet auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten.
Bereits Ende September 2021 entschied das Gericht in Krems, Fritzl in den bedingten Normalvollzug zu verlegen. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, nach dem von dem Mann inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe.
Er hat seinen Namen geändert
Die Staatsanwaltschaft wehrte sich schon damals gegen den Entscheid, worauf das Oberlandgericht diesen aufhob und den Fall zurück nach Krems überwies. Die Begründung sei zu wenig umfangreich, hiess es damals, worauf das Landesgericht Krems das nun beurteilte Ergänzungsgutachten in Auftrag gab.
Dass Fritzl – der inzwischen seinen Namen geändert hat – jemals wieder freikommt, ist trotz allem unwahrscheinlich. Bereits im vergangenen Jahr hielt das Justizministerium fest, dass er auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. «Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern», betonte eine Sprecherin. Sollte ein Gesuch auf frühzeitige Entlassung trotzdem wider Erwarten bewilligt werden, wäre Fritzl neun Jahre kürzer eingesperrt gewesen als seine Tochter. (noo)