Angst um Mitarbeiter
Russische Zentralbank warnt vor Reisen in die Schweiz

Mitarbeiter der russischen Zentralbank sollen derzeit das Land nicht verlassen. So lautet die «dringende Empfehlung» der Bankleitung. Als Grund werden potenzielle Sicherheitsrisiken für russische Staatsbürger im Ausland angegeben.
Publiziert: 02.06.2022 um 09:45 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2022 um 13:38 Uhr
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Die russische Zentralbank rät ihren Mitarbeitern vor Auslandsreisen dringend ab.
Foto: AFP

Die russische Zentralbank hat kürzlich ein Empfehlungsschreiben an die eigenen Mitarbeiter herausgegeben. Darin warnt die Leitung die Angestellten davor, derzeit unter anderem in die Schweiz zu reisen. Im Schreiben, das dem Portal «The Bell» vorliegt, werde dem Personal «dringend empfohlen», von Reisen in «unfreundliche» Länder abzusehen, bis eine «besondere Anweisung» erteilt werde.

Neben EU-Ländern befindet sich auch die Schweiz auf der Liste. Auch Grossbritannien, die USA, Kanada und Japan gelten unter anderen als «unfreundliche» Länder.

Keine Auslandsreisen wegen «geopolitischer Lage»

Der Grund für die Empfehlung ist der Krieg in der Ukraine. Auch wenn es nicht direkt so formuliert wird. Die Bank hat Angst um seine Mitarbeiter.

«Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage in der Welt, der möglichen Verwirklichung einer Bedrohung der Sicherheit russischer Staatsbürger im Ausland und der potenziellen Risiken, die mit ihrer Rückkehr verbunden sind, empfehlen wir den Mitarbeitern der Bank von Russland dringend, von Auslandsreisen in Länder, die auf der Liste ausländischer Staaten und Gebiete stehen, die feindselige Handlungen gegen Russland, russische juristische und natürliche Personen begehen, abzusehen, bis eine besondere Anordnung erteilt wird», so der genaue Wortlaut der Zentralbank.

Zwar gibt es kein offizielles Verbot von Auslandsreisen, allerdings sollen die Mitarbeiter schriftlich unterschreiben müssen, dass sie über das Anraten in Kenntnis gesetzt wurden, schreibt «The Bell».

Das Schreiben richtet sich an hohe Kadermitarbeiter und Abteilungsleiter. In dem Dokument wird betont, dass die Empfehlung insbesondere für Mitarbeiter gilt, die «Zugang zu Staatsgeheimnissen haben». (man)

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