Darum gehts
- Rumäne sticht Freundin nieder, trotz Baby im Arm
- Täter behauptet Filmriss, Staatsanwältin spricht von Tötungsversuch
- Gericht verurteilt zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis und 10 Jahre Landesverweis
Urteilsverkündung beendet
Die Richterin wendet sich an den Beschuldigten. «Haben Sie noch eine Frage?» Lucian D. schüttelt den Kopf. Sie beendet die Urteilsverkündung.
Landesverweis in diesem Fall «obligatorisch»
Das Strafmass sei im unteren Drittel angesetzt, erklärt die Richterin weiter. Die fehlenden Vorstrafen, schwierige Kindheit und verminderte Schuldfähigkeit wegen seiner psychischen Probleme hätten sich positiv auf die Strafe ausgewirkt.
Das Gericht ordnet ausserdem eine ambulante Therapie an, die vollzugsbegleitend stattfinden soll.
Den Landesverweis erklärt die Richterin damit, dass dieser bei einer Tat wie versuchter vorsätzlichen Tötung obligatorisch sei. «Und wir sehen bei Ihnen keinen schweren persönlichen Härtefall, der rechtfertigen würde, dass Sie hier bleiben dürften.»
Von Drohungen teils freigesprochen
Vom Vorwurf der beiden Drohungen «wenn ich dir eine verpasse, wirst du sterben» spricht das Gericht ihn frei. Nicht aber von der Drohung mit der Wodka-Flasche am Abend der Tat. Die Richterin erklärt: «Frau T. hat daraufhin ihrer Mutter angerufen und hatte keinen Grund, davon auszugehen, dass Sie die Drohung nicht wahr machen würden.»
Tötung laut Richterin in Kauf genommen
Die Richterin begründet das Urteil. Lucian D. hatte zuvor erklärt, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Das Gericht habe sich also auf die Aussagen des Opfers Biserka T. (23) und auf deren Verletzungen gestützt.
«Sie haben ihr ein Messer mit 7 Zentimeter langer Klinge in den Bauch gerammt. Diese Verletzung ist potenziell lebensgefährlich», so die Richterin. Dass der Stich «nur» 4 Zentimeter tief war und T.s Organe nicht verletzt hatte, sei nur bedingt «relevant».
«Der Beschuldigte konnte sich nicht kontrollieren. Und auch nicht, wie tief er zustechen würde», erklärt die Richterin weiter. Er habe entsprechend ihren Tod in Kauf genommen.
6 Jahre, 9 Monate Knast – und Landesverweis
Lucian D. wird wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Drohung, mehrfacher Sachbeschädigung und Gewalt oder Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen – zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis. Ausserdem wird er für 10 Jahre des Landes verwiesen.
Damit folgt das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf 7 Jahre und 9 Monate plus Landesverweis plädiert.
Das Urteil wird verkündet
Die Richter haben ein Urteil gefällt. Lucian D. betritt den Gerichtssaal.
Die Urteilsverkündung neu um 16.30 Uhr
Noch sind die Türen des grossen Saals am Bezirksgericht Bülach geschlossen. Die Richter beraten noch. Entsprechend verzögert sich die Urteilsverkündung bis 16.30 Uhr.
Prozess fertig – Urteil folgt um 16 Uhr
Damit ist der Prozess gegen Lucian D. (24) beendet. Das Urteil soll heute um 16 Uhr verkündet werden.
Lucian D. bedankt sich beim Gericht
Die Richterin erteilt Lucian D. das Schlusswort. Er sagt: «Ich möchte mich bei allen Anwesenden bedanken. Es tut mir leid, was ich getan habe und ich entschuldige mich dafür. Die Zeit im Gefängnis verändert eine Person. Ich glaube, ich habe das eingesperrt sein gebraucht, um von den Drogen und vom Alkohol wegzukommen.»
Er habe auch gelernt, nachzugeben. Und sich zurückzuziehen, wenn es Streit gebe. «Sonst macht man Sachen, die man ein Leben lang bereut», so Lucian D.
Verteidiger argumentiert gegen Landesverweis
Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten, sagt der Verteidiger. «Ich mache keinen Hehl um die Tatsache, dass er hier nur bedingt integriert ist.» Doch die Tat sei ein Einzelfall gewesen. Lucian D. sei offen für eine Therapie. Während der Haft habe er sich «tadellos» verhalten.
«Ausserdem hat Herr D. ein sehr enges Verhältnis zu seinem Sohn», so der Verteidiger. «Das Bedürfnis des Kindes, mit beiden Eltern aufzuwachsen, wäre durch einen Landesverweis beeinträchtigt.»
Damit schliesst der Verteidiger sein Plädoyer.
Seine Drogenvergangenheit merkt man Lucian D.* (24) nicht mehr an. Der junge Rumäne sitzt aufrecht an seinem Pult im Gerichtssaal, die Haare kurz, ein weisses Hemd unter dem türkisen Pullover, darüber eine schwarze Weste. Er bedankt sich beim Gericht, sagt: «Ich habe das Gefängnis gebraucht, um von den Drogen loszukommen.»
Der Alkohol sei denn auch oft der Grund für seine Ausraster gewesen. Gemäss Anklageschrift bedrohte Lucian D. seine Freundin Biserka T.* (23) mehrfach. «Wenn ich dir eine verpasse, wirst du sterben», soll er gesagt haben. «Das ist eine Redewendung im Rumänischen», erklärt er nun.
Doch die Staatsanwältin malt ein anderes Bild. Die Drohungen hätten seine Partnerin in Angst und Schrecken versetzt.
«Filmriss» nach Messer-Attacke
Sie spricht von Rücksichtslosigkeit: Lucian D. habe zugestochen, obwohl Biserka T. ihn anflehte, lieber mit ihr zu reden – das gemeinsame Baby im Arm. Die vier Zentimeter tiefe Wunde hätte tödlich sein können, nur durch Zufall wurden keine Organe getroffen. D. habe später noch mit dem Messer Polizisten bedroht – diese konnten ihn nur noch mithilfe des Tasers stoppen.
Der Beschuldigte behauptet indes, einen «Filmriss» gehabt zu haben. Erinnern könne er sich an die Tat nur noch bruchstückhaft. Doch er schildert den Abend vor dem Angriff detailliert: Besuch im Nagelstudio, Gespräch über seinen neuen Job, Streit um Schulden. Er sei gekränkt gewesen, weil Biserka T. ihn nicht unterstützt habe, erklärt er. Eine halbe Flasche Wodka aus Frust. Dann das Messer. Ob bewusst oder nicht – am Ende war das Messer in ihrem Bauch.
Bewusst, sagt die Staatsanwältin. Sie spricht von einem Tötungsversuch, der eine harte Strafe und zehn Jahre Landesverweis rechtfertige.
«Typisch für Gewaltbeziehungen»
Unbewusst, sagt hingegen der Verteidiger. Sein Mandant könne sich nicht erinnern. Die Klinge des Messers sei zu kurz gewesen, der Stich also nicht lebensgefährlich.
Biserka T. sei eine hartgesottene Frau, die Drohungen hätte sie nicht ernst genommen, argumentiert D.s Verteidiger. Sein Mandant hingegen sei ein psychisch angeschlagener junger Mann mit schwerer Kindheit und Suchtproblemen. Seine Forderung: 2 Jahre und 2 Monate Haft – ohne Landesverweis.
Biserka T. ist am Mittwoch nicht vor Gericht erschienen. Die junge Mutter leide an Panikattacken, sagte ihre Anwältin. Die Tat verfolge sie bis heute. Dennoch wünsche sie, dass ihr Sohn den Vater weiterhin sehen dürfe. «Typisch für Gewaltbeziehungen», so die Anwältin.
Täter kassiert Landesverweis
Lucian D. betont: «Ich will in der Schweiz bleiben, für mein Kind.» Er wolle sich im Gefängnis einer Therapie unterziehen – und in Freiheit einen Job in der Gastronomie suchen.
Das Gericht klassifiziert die Tat schliesslich als versuchte vorsätzliche Tötung und verurteilt den jungen Rumänen zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis. Damit unterschreitet das Urteil die Forderung der Staatsanwaltschaft um ein Jahr. Obendrauf kassiert Lucian D. einen Landesverweis für 10 Jahre.
*Namen geändert
Von den angeklagten Drohungen hingegen spricht das Gericht ihn grösstenteils frei. Diese seien im Streit geäussert worden, im Kontext einer konfliktgeladenen Beziehung ohne Anhaltspunkte, dass Lucian D. die Äusserungen wirklich umsetzen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
* Namen geändert
Urteilsverkündung beendet
Die Richterin wendet sich an den Beschuldigten. «Haben Sie noch eine Frage?» Lucian D. schüttelt den Kopf. Sie beendet die Urteilsverkündung.
Landesverweis in diesem Fall «obligatorisch»
Das Strafmass sei im unteren Drittel angesetzt, erklärt die Richterin weiter. Die fehlenden Vorstrafen, schwierige Kindheit und verminderte Schuldfähigkeit wegen seiner psychischen Probleme hätten sich positiv auf die Strafe ausgewirkt.
Das Gericht ordnet ausserdem eine ambulante Therapie an, die vollzugsbegleitend stattfinden soll.
Den Landesverweis erklärt die Richterin damit, dass dieser bei einer Tat wie versuchter vorsätzlichen Tötung obligatorisch sei. «Und wir sehen bei Ihnen keinen schweren persönlichen Härtefall, der rechtfertigen würde, dass Sie hier bleiben dürften.»
Von Drohungen teils freigesprochen
Vom Vorwurf der beiden Drohungen «wenn ich dir eine verpasse, wirst du sterben» spricht das Gericht ihn frei. Nicht aber von der Drohung mit der Wodka-Flasche am Abend der Tat. Die Richterin erklärt: «Frau T. hat daraufhin ihrer Mutter angerufen und hatte keinen Grund, davon auszugehen, dass Sie die Drohung nicht wahr machen würden.»
Tötung laut Richterin in Kauf genommen
Die Richterin begründet das Urteil. Lucian D. hatte zuvor erklärt, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Das Gericht habe sich also auf die Aussagen des Opfers Biserka T. (23) und auf deren Verletzungen gestützt.
«Sie haben ihr ein Messer mit 7 Zentimeter langer Klinge in den Bauch gerammt. Diese Verletzung ist potenziell lebensgefährlich», so die Richterin. Dass der Stich «nur» 4 Zentimeter tief war und T.s Organe nicht verletzt hatte, sei nur bedingt «relevant».
«Der Beschuldigte konnte sich nicht kontrollieren. Und auch nicht, wie tief er zustechen würde», erklärt die Richterin weiter. Er habe entsprechend ihren Tod in Kauf genommen.
6 Jahre, 9 Monate Knast – und Landesverweis
Lucian D. wird wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Drohung, mehrfacher Sachbeschädigung und Gewalt oder Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen – zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis. Ausserdem wird er für 10 Jahre des Landes verwiesen.
Damit folgt das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf 7 Jahre und 9 Monate plus Landesverweis plädiert.
Das Urteil wird verkündet
Die Richter haben ein Urteil gefällt. Lucian D. betritt den Gerichtssaal.
Die Urteilsverkündung neu um 16.30 Uhr
Noch sind die Türen des grossen Saals am Bezirksgericht Bülach geschlossen. Die Richter beraten noch. Entsprechend verzögert sich die Urteilsverkündung bis 16.30 Uhr.
Prozess fertig – Urteil folgt um 16 Uhr
Damit ist der Prozess gegen Lucian D. (24) beendet. Das Urteil soll heute um 16 Uhr verkündet werden.
Lucian D. bedankt sich beim Gericht
Die Richterin erteilt Lucian D. das Schlusswort. Er sagt: «Ich möchte mich bei allen Anwesenden bedanken. Es tut mir leid, was ich getan habe und ich entschuldige mich dafür. Die Zeit im Gefängnis verändert eine Person. Ich glaube, ich habe das eingesperrt sein gebraucht, um von den Drogen und vom Alkohol wegzukommen.»
Er habe auch gelernt, nachzugeben. Und sich zurückzuziehen, wenn es Streit gebe. «Sonst macht man Sachen, die man ein Leben lang bereut», so Lucian D.
Verteidiger argumentiert gegen Landesverweis
Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten, sagt der Verteidiger. «Ich mache keinen Hehl um die Tatsache, dass er hier nur bedingt integriert ist.» Doch die Tat sei ein Einzelfall gewesen. Lucian D. sei offen für eine Therapie. Während der Haft habe er sich «tadellos» verhalten.
«Ausserdem hat Herr D. ein sehr enges Verhältnis zu seinem Sohn», so der Verteidiger. «Das Bedürfnis des Kindes, mit beiden Eltern aufzuwachsen, wäre durch einen Landesverweis beeinträchtigt.»
Damit schliesst der Verteidiger sein Plädoyer.