«Die AHV ist keine Lebensversicherung»
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SVP-Nationalrätin Gutjahr:«Die AHV ist keine Lebensversicherung»

AHV-Showdown ist entschieden
Witwen-Renten gekappt, Ehepaar-Renten für Neurentner erhöht!

Der AHV-Showdown im Nationalrat ist entschieden. Witwenrenten werden gekappt, Alterskinderrenten gestrichen und Ehepaarrenten für Neupensionierte erhöht. Die Entscheide fielen nach einer hitzigen Debatte.
Publiziert: 24.09.2025 um 09:54 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2025 um 17:13 Uhr
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Der Nationalrat will die Witwenrenten kappen.

Darum gehts

  • Nationalrat will keine lebenslangen Witwenrenten
  • Für Neupensionierte soll es höhere Ehepaarrenten geben
  • AHV-Kinderrenten sollen gestrichen werden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Der AHV-Showdown im Nationalrat ist entschieden: Witwenrenten werden gekappt, Alterskinderrenten gestrichen und Ehepaarrenten für Neupensionierte erhöht. In der Gesamtabstimmung setzte sich der Rechtsblock aus FDP, SVP und GLP mit 102 zu 95 Stimmen gegen eine Mitte-Links-Allianz durch.

Dem Entscheid ging eine hitzig geführte, mehrstündige Debatte voraus. Mitte-links versuchte die Vorlage vor allem für Witwen sozial besser abzufedern, blitzte damit aber weitgehend ab. «Diesen Abbau tragen wir nicht mit», machte SP-Co-Chefin Mattea Meyer (37) klar. Die SP biete Hand zu Lösungen, aber nicht so. «Nicht für eine Vorlage auf Kosten von Kindern, auf Kosten von Verwitweten und auf Kosten von Frauen.»

SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr (41), welche die Vorlage bereits in der zuständigen Sozialkommission massgeblich mitgeprägt hatte, machte sich für die Reform stark. «Diese Vorlage ist ein überparteilicher Kompromiss mit Weitblick», urteilte sie. Diese sei fair und finanziell tragbar. «Die AHV ist keine Lebensversicherung, sondern eine Volksversicherung mit klaren Leistungsgrenzen.»

Konkret legt der Nationalrat nun ein Paket vor, welches als indirekter Gegenvorschlag die Mitte-Initiative für höhere Ehepaarrenten kontern soll. Das sind die vier wichtigsten Punkte:

1

Lebenslange Witwenrenten abschaffen

Der Nationalrat will die lebenslangen Witwenrenten kippen. Künftig sollen Verwitwete maximal nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhalten. Länger nur, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird. Zudem soll die Witwenrente künftig zivilstandsunabhängig ausgerichtet werden.

Demnach soll für alle jetzigen Witwen und Witwer mit unterhaltspflichtigen Kindern der Besitzstand gelten. Anders ist es bei kinderlosen Witwen, da wird die Rente – ausser für über 55-Jährige – nach einer dreijährigen Übergangsfrist gestrichen.

2

AHV-Kinderrenten streichen

Künftig sollen Senioren mit Kindern bis 25 Jahren keine neuen AHV-Kinderrenten mehr erhalten. Laufende Renten werden dabei aber nicht angetastet. Ende 2023 bezogen rund 25'000 Personen eine Kinderrente, hauptsächlich ältere Männer. Gut ein Viertel davon floss ins Ausland.

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3

Ehepaarrenten erhöhen

Die Mitte will die Deckelung der Ehepaarrenten bodigen. Das Problem: Ehepaare erhalten heute maximal 150 Prozent einer Altersrente – also höchstens 3780 Franken monatlich. Konkubinatspaare hingegen bekommen zwei separate Einzelrenten von bis zu 2520 Franken, zusammen also 5040 Franken. Macht ein Minus von 1260 Franken für Verheiratete.

Der Nationalrat kommt der Mitte nun halbwegs entgegen. Die Deckelung soll fallen – aber nur für Neurentner! Das heisst, für neu pensionierte Ehepaare gibt es künftig höhere Renten. Maximal 200 statt 150 Prozent. Jetzige Rentner-Ehepaare haben das Nachsehen. Ihre Renten bleiben gleich. Das wird damit begründet, dass diese bisher von gewissen Ehepaar-Privilegien profitiert haben.

Anträge für einen 175-Prozent-Deckel für alle Ehepaare oder eine stufenweise Anhebung des Plafonds fielen durch.

4

Verwitwetenzuschlag streichen

Im Gegenzug für die Abschaffung des Ehepaar-Plafonds sollen auch gewisse Privilegien für Verheiratete fallen. Der Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent soll für neue AHV-Rentner fallen. Diesen erhält man, wenn man den Ehepartner im Seniorenalter verliert. Wer bereits eine Altersrente bezieht und neu verwitwet, bekommt den Zuschlag weiterhin. Entgegen dem Kommissionsantrag können nicht erwerbstätige Ehegatten wie bisher von der Beitragspflicht befreit werden.

Mitte will keinen Gegenvorschlag

Die Mitte wehrte sich vehement dagegen, dass ihrer Volksinitiative eine derartige «Mischmasch»-Vorlage entgegengesetzt wird. «Das grösste Risiko in der Schweiz ist nicht, vor dem AHV-Rentenbezug zu sterben, sondern lange zu leben», monierte Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner (53, AI) in der Debatte. «Deshalb müssen das Alter und der Todesfall in der AHV separat betrachtet werden.» Damit drang er aber nicht durch.

Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Dieser dürfte in der Wintersession über die Vorlage entscheiden. In der kleinen Kammer darf die Mitte-Links-Allianz auf Erfolge hoffen. Dort verfügt sie über eine Mehrheit von 26 zu 20 Stimmen gegenüber dem Rechtsblock.

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