Wie viel zahlen wir an Moderna & Co.?
Veröffentlichung der Impfstoff-Verträge des Bundes verzögert sich

Der Bund hat Millionen Impfdosen gegen Covid-19 bei unterschiedlichen Herstellern eingekauft. Wie viel ihn das gekostet hat, ist bis heute unklar. Bis darüber Klarheit herrschen wird, dauert es nun länger. Es geht um Hunderte Millionen.
Publiziert: 29.04.2022 um 13:27 Uhr
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Die Schweiz kaufte Millionen Impfdosen gegen Covid-19 ein. Im Bild Moderna-Impfdosen in Thun BE.
Foto: keystone-sda.ch

Im März letzten Jahres forderten die Tessiner SVP-Kantonsrätin Roberta Soldati und andere Interessenten, dass der Bund seine Verträge für die Beschaffung von Covid-Impfstoffen mit verschiedenen Pharmafirmen öffentlich macht. Sie gingen dafür bis vor Gericht – und erlitten nun eine Schlappe.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will die Verträge zwar öffentlich machen – allerdings nicht unmittelbar. Die Begründung: Mit einer früheren Veröffentlichung würde die Verhandlungsposition der Schweiz für künftige Beschaffungen geschwächt.

Pikant: Es geht gemäss Berechnungen und Schätzungen um mehr als 900 Millionen Franken! Wie viel Geld die Schweiz genau ausgegeben hat, wäre allerdings nur anhand der Verträge einsehbar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Soldatis Beschwerde dagegen nun abgewiesen. Das Gericht hält es für angemessen, wenn das BAG spätestens am 30. Juni mit den Vorbereitungen für die Publikation beginnt. Dies geht aus seinem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor.

Die Gesuche wurden auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes gestellt, gemäss welchem jede Person den Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung verlangen kann. In gewissen Ausnahmefällen kann die Veröffentlichung der Unterlagen verweigert, nur teilweise gewährt oder auch verschoben werden.

Datenschützer schwenkte um

Einer Verschiebung stimmte im vorliegenden Fall im Mai 2021 auch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) zu. Es geht dabei namentlich um die Verträge mit den Unternehmen Moderna Therapeutics, Molecular Partners, Astra Zeneca und Pfizer/Biontech. Im Februar gab der Beauftragte aufgrund der abgeschlossenen Verträge bekannt, die Situation habe sich unterdessen so verändert, dass sich eine weitere Verzögerung mit den finanziellen Interessen der Schweiz nicht mehr rechtfertigen lasse.

Das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch davon aus, dass der Edöb nicht die gleiche Einsicht in die Geschäfte hat wie das BAG. Deshalb solle am Fahrplan des Amtes festgehalten werden.

Das BAG hatte die Vorbereitung der Veröffentlichung angekündigt, sobald die Beschaffung der notwendigen Impfstoffe für das kommende Jahr abgeschlossen ist - spätesten jedoch Ende Juni. Ab dann wird den Unternehmen die Möglichkeit gewährt, sich zu einer Publikation zu äussern, wie das bei Drittbetroffenen üblich ist. (SDA/sfa)

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