Die Verträge zur Beschaffung der Corona-Impfstoffe sollen spätestens bis Ende Juni 2022 öffentlich sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dies so beschlossen.
Bis dahin sei die Impfstoff-Beschaffung des Bundes für das Jahr 2023 abgeschlossen, begründete das BAG auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA das Vorgehen. Danach würden die gesetzlich vorgesehenen Anhörungen bei den Herstellern durchgeführt, um Abzuklären, ob Schwärzungen in den Verträgen vorgenommen werden müssen.
BAG hat einen Weg gefunden
Mit diesem Vorgehen werde der sowohl einer guten Verhandlungsposition der Schweiz Rechnung getragen, die im öffentlichen Interesse ist. Wie auch dem Zugang zu Verträgen im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hatte dem BAG am 18. Januar im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens empfohlen, die Verträge zu veröffentlichen. Ein Rechtsanwalt hatte zuvor gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz um Zugang zu den Impfstoff-Lieferverträgen ersucht.
Ständerat wollte das verhindern
Der Rechtsanwalt wollte so in Erfahrung bringen, was die Impfstoffe bisher gekostet haben und wie viel Geld für die Zukunft dafür budgetiert wurde. Das BAG hatte sich bis anhin gegen eine Veröffentlichung der Verträge gestellt. Eine Offenlegung würde die Schweiz in laufenden und künftigen Verhandlungen schwächen, begründete das BAG zuvor die Ablehnung.
Über die Veröffentlichung der Verträge hatte im letzten Winter auch das Parlament debattiert. Während der Nationalrat für die Veröffentlichung war, mit Rücksicht auf den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen. Stellte sich der Ständerat dagegen und setzte sich mit dieser Haltung am Schluss in der Einigungskonferenz durch. (SDA)