Wie peinlich ist das denn?
US-Getränke-Gigant greift Davoser Brauerei an

Gibts eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Energydrink Monster und dem Davoser Bier Monstein? Für die Amis ja. Nun haben sie den Rechtsstreit gegen die kleine Bündner Brauerei verloren. Was für eine Schlappe!
Publiziert: 19.05.2023 um 20:43 Uhr
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Aktualisiert: 21.05.2023 um 14:15 Uhr
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Monster hat die Davoser Brauerei Monstein verklagt.
Foto: Imago

Es war ein Kampf David gegen Goliath. Goliath: Die Monster Energy Company. Ein weltweit tätiger Getränkekonzern. Sein prominentestes Produkt ist «Monster», ein süss-klebriger Energydrink. David: Eine kleine Brauerei aus dem Dorf Monstein oberhalb von Davos GR. Mit dem Gerstensaft machen die Monsteiner 1,5 Millionen Franken Umsatz. Nichts im Vergleich zu Monster Energy, die 5,7 Milliarden Franken umsetzt.

Und doch: Die reichen Amis greifen die bescheidenen Bündner Bierbrauer an, wie die «Südostschweiz» berichtet. Sie klagen die Bier Vision Monstein an. Beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern. Den Knatsch hat Monstein auf seiner Facebook-Seite bekannt gemacht. Die Begründung des IGE umfasst 19 Seiten.

«Sowas hab ich noch nie erlebt!»

In den USA muss jemand auf die Monsteiner Brauerei und ihren Slogan «Seit 2000 Monsteiner» aufmerksam geworden sein. Dagegen haben die Amis geklagt. Ihre Begründung: Es gebe eine Verwechslungsgefahr zwischen «Monster» und «Monsteiner». Reichlich weit hergeholt.

«Dass so ein Grosskonzern auf eine kleine Brauerei in den Bergen losgeht, haben wir sehr speziell gefunden», sagt Hans Peter Hoffmann, Verwaltungsratspräsident der Bier Vision Monstein AG, zur «Südostschweiz». Angst habe er deshalb nicht bekommen. «Ich habe bereits vieles erlebt, aber das war schon eine spezielle Situation.»

Schlappe für die US-Anwälte

Wie begründet das IGE die Entscheidung «Monster» versus «Monsteiner»? «Die Tatsache, dass die Zeichen in visueller und auditiver Hinsicht nur einen geringen Grad an Ähnlichkeit aufweisen, nämlich im Umfang der Buchstaben ‹MONST› und der Buchstaben ‹ER›, ist nicht geeignet, eine Verwechslungsgefahr zu begründen.» Wegen der grossen Unterschiede, die zwischen den Zeichen bestehe, könne eine «Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden».

Was für eine Schlappe für die US-Anwälte! (pbe)

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