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Wetter lässt sich nicht versichern
Kein Geld zurück bei Ferien-Stornierung wegen Schneemangel

Der Schnee bleibt aus, Skifahren ist gerade in tiefen Skigebieten kaum möglich. Geld gibts aber wohl kaum zurück – trotz Reiseversicherung. Nur wer eine Pauschalreise gebucht hat, könnte Glück haben.
Publiziert: 23.02.2023 um 23:57 Uhr
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Aktualisiert: 24.02.2023 um 10:18 Uhr
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Grüne Pisten...
Foto: Karin Frautschi
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Frau Holle hat es dieses Jahr wohl verpasst, die Skiferien im Kalender einzutragen. Denn die Schneelage lässt insbesondere in tiefgelegenen Skigebieten zu wünschen übrig. Skiferien mit einer Unterkunft in den Bergen plus Skibillett sind bekanntermassen teuer. Da stellt sich wohl manch einer die Frage, ob bei einer Stornierung noch etwas Geld drin liegt? Doch selbst mit einer Reiseversicherung könnte das schwer werden.

Denn: «Das Wetter lässt sich leider nicht versichern», sagt Gian-Paul Civelli (62), Verkaufsleiter bei der Reiseversicherung HanseMerkur. Es gibt zwar auch bei seiner Versicherung zwanzig Gründe für eine Stornierung, wie beispielsweise der Tod eines Familienmitglieds, ein Unfall oder bei Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen. Schlechtes Wetter zählt aber nicht dazu.

Dabei ist das Wetter momentan eigentlich super. Nur der Schnee fehlt eben. Civelli bemerkt aber nicht mehr Stornierungen als üblich. «Der Optimismus überwiegt. Die Leute hoffen, dass der Schnee noch kommt», sagt er.

Gäste zeigen Solidarität

Auch der Konsumentenschutz stellt fest, dass sich viele Gäste mit den Skigebieten solidarisch zeigen. «Vereinzelt gab es mehr Reklamationen als üblich, aber nicht in den Massen, die wir erwartet haben», sagt Sara Stalder (56), Geschäftsleiterin des Konsumentenschutz.

Doch einen Hoffnungsschimmer gibts: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat noch Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Dafür braucht es aber immer zwei Leistungen. Also, wenn man beispielsweise das Hotel gleich samt Skibillett bucht.

Gemäss Stalder vom Konsumentenschutz kann man sich auf das Pauschalreisegesetz beziehen, wenn die Bedingungen nicht stimmen. «Wenn ich Skiferien gebucht habe, aber wegen Schneemangels nicht Skifahren kann, ist das ein Rücktrittsgrund», sagt sie.

Das Gleiche galt bereits während der Coronapandemie: Wer eine Reise in eine Stadt gebucht hatte, die im Lockdown war, konnte seine Ferien stornieren und hat dafür Geld zurückbekommen.

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Skiferien selten pauschal gebucht

Das Problem: «Es gibt eher wenige Schweizerinnen und Schweizer, die ihre Skireise im Inland pauschal buchen», sagt Urs Wagenseil (60). Er ist Co-Leiter das Kompetenzzentrum Tourismus an der Hochschule Luzern. Wer Unterkunft, Anreise und Skibillett einzeln gebucht hat, sieht sein Geld wohl auch bei einer Stornierung nicht mehr – ausser die Buchungskonditionen sehen es anders vor.

Bei Einzelbuchungen muss man dagegen auf die Kulanz des Hotels oder des Skigebiets hoffen. Dabei komme es auf die Stornobedingungen des individuellen Betriebs an, wie der Verband Hotellerie Suisse mitteilt. Gäste sollten diese Bedingungen immer gut durchlesen, da meist nur innerhalb einer bestimmten Zeit kostenlos storniert werden kann.

Der Konsumentenschutz fordert insbesondere von den Skigebieten mehr Kulanz. Die häufigsten Beschwerden erhalte sie wegen Unfällen oder Krankheit. «Wenn Sie ein Fünftage-Skibillett kaufen, aber sich am zweiten Tag das Bein brechen, können Sie unter Umständen auf den Kosten für das Billett sitzen bleiben», sagt Stalder. «Denn: Es gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Skigebiets.»

Es stand bereits zur Debatte, ob die Unfallgefahr mit den schlechten Schneeverhältnissen gestiegen ist. Der Schnee ist sicher eine Herausforderung, dafür hat es aber auch weniger Leute auf den Pisten.

Flexibel bleiben

Tourismus-Dozent Wagenseil empfiehlt, die Skiferien trotz Schneemangels nicht gleich zu stornieren. «Man geht ja nicht nur zum Skifahren in die Berge. Man kann auch in der Sonne das Bergambiente geniessen oder einen schönen Winterspaziergang machen», sagt er. Und die Skigebiete lassen sich so einige Alternativen einfallen. «Man soll sich die Stimmung nicht vermiesen lassen und bezüglich der Aktivitäten flexibel bleiben.»

Wer etwa im September Badeferien in Griechenland bucht und dann aber trotzdem nur regnerische und stürmische Tage erlebt, hat ja auch kein Anrecht auf eine Rückerstattung – wenn die Natur anders spielt als erwünscht, ist es einfach nur Pech.

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