Wem gehört die Marke?
Familien-Streit um Luxushotel Baur au Lac

Wem gehört der Name «Club Baur au Lac»? Familienmitglieder stritten sich vor Gericht um die Marke des Zürcher Luxushotels und des Clubs. Nun hat das Handelsgericht darüber entscheiden.
Publiziert: 04.03.2023 um 12:16 Uhr
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Aktualisiert: 04.03.2023 um 17:18 Uhr
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Um das 5-Sterne-Luxushotel Baur au Lac ist ein Rechtsstreit entbrannt.
Foto: Keystone

Privilegierter könnte die Lage des Traditionshauses Baur au Lac nicht sein. Gleich hinter der Bahnhofstrasse mit Blick auf die Alpen und den Zürichsee. Und dennoch ist es nicht gerade schön, was sich hinter den Kulissen des Luxushotels abspielt.

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, ist ein Namensstreit um das Baur au Lac entbrannt. Die Besitzer des Fünfstern-Hotels und die Betreiber des Restaurants und Klubs Club Baur au Lac haben beide Juristen engagiert und prozessierten gegeneinander. Grund: Die beiden Parteien stritten sich darüber, wem die Rechte am Markennamen Club Baur au Lac des Betriebs in der Villa Rosau gehören. Eingereicht wurde die Klage gemäss «Neue Zürcher Zeitung» bereits 2020.

Zwei Familienzweige sind sich uneins

Das Zürcher Handelsgericht hat nun die Klage der Hotelbesitzer abgewiesen. Im Prozess stritten sich die H. Kracht's Erben AG, die laut Handelsregistereintrag den Betrieb von Hotels und verwandten Betrieben bezweckt und die Villa Rosau AG. Ihr Zweck ist gemäss Handelsregister der Betrieb des Restaurants Club Baur au Lac sowie des Club Diagonal in der Villa Rosau.

Die H. Kracht's Erben AG hatte bis 2006 auch den Club Baur au Lac und das gleichnamige Restaurant in der Villa Rosau betrieben. Das Familienvermögen und die Aktien der Gesellschaft wurden bis zu diesem Zeitpunkt zu je 50 Prozent von zwei Familienzweigen der Gründerfamilie des Luxushotels gehalten. Die Familie hat ihr gemeinsames Vermögen entflechtet, weshalb im Jahre 2006 ein Teil der Vermögenswerte der H. Kracht's Erben AG abgespalten und auf die neu gegründete Villa Rosau AG übertragen wurde.

Die Rechte an den Marken Baur au Lac und Club Baur au Lac wurde damals aber nicht geregelt und die Marken noch nicht im Markenregister eingetragen. Deshalb trafen sich nun die Juristen der Familien wieder vor Gericht.

Marke darf eingetragen werden

Die Klägerin behauptete, es Verwechslungsgefahr in Bezug auf die von ihr hinterlegte Schweizer Marke Baur au Lac. Zudem liege eine Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Marke Club Baur au Lac sei entweder auf die Klägerin zu übertragen oder zu löschen. Es sei nie der Wille der Parteien gewesen, dass die beiden Marken nebeneinander existierten, klagte die H. Kracht's Erben AG.

Doch das Gericht folgte diesen Argumenten nicht. In seinem Urteil kommt das Handelsgericht zum Schluss, dass die Rechte an der Marke Club Baur au Lac im Zuge der Abspaltung auf die Villa Rosau AG übertragen worden seien. Diese sei auch befugt gewesen, die Marke im Register eintragen zu lassen. Die H. Kracht's Erben AG habe weder einen Anspruch auf Übertragung der Marke noch auf Feststellung derer Nichtigkeit.

Als Indiz wertet das Gericht, die unbestrittene Übertragung der Internet-Domain-Namen mit dem Bestandteil Club Baur au Lac auf die Beklagte. Die Parteien hätten davon gewusst, dass die Kennzeichen Baur au Lac und Club Baur au Lac weiter nebeneinander bestehen würden und damit eine Verwechslungsgefahr bei der Abspaltung in Kauf genommen.

Die Marke Club Baur au Lac wurde 2011 ohne Zustimmung der H. Kracht's Erben AG eingetragen. Dies sei nicht in unlauterer und widerrechtlicher Weise angemeldet worden, entschied das Handelsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sie)

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