Die Weko prüft derzeit die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Laut Weko-Chef Patrik Ducrey führen die Wettbewerbshüter derzeit Anhörungen dazu durch. Laut Finanzkreisen werden Kunden und auch Expertinnen befragt. «Wir werden Ende September der Finma unsere Stellungnahme zukommen lassen», kündigt Ducrey gegenüber der «Handelszeitung» an.
Ob und, wenn ja, welche Auflagen die Weko der Finma empfehlen wird, dazu wollte Ducrey nichts sagen. Es würde aber überraschen, wenn die übergangenen Kartellwächter die Monsterübernahme ohne jegliche Korrekturvorschläge durchwinken würden. Eine andere Frage ist, ob die Finma die Bedenken der Weko aufgreift.
Dieser Artikel wurde erstmals in der «Handelszeitung» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du auf www.handelszeitung.ch.
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Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ist kein normaler Deal. Denn wenn die Nummer eins in einem Markt die Nummer zwei kauft, haben die Kartellwächter einen besonders scharfen Blick auf den Fall.
Bei Bankübernahmen gelten eigene Regeln
Anders im Fall Credit Suisse. Die Behörden nutzten eine Ausnahmeregelung im Schweizer Kartellrecht: Bei Zusammenschlüssen von Banken kann die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Zuständigkeit für die Prüfung der Transaktion an sich ziehen und dabei den Gläubigerschutz höher gewichten als den Wettbewerb. Genau das ist im Fall der CS geschehen, denn ohne die Übernahme durch die UBS wäre die CS zusammengebrochen, und die Gläubiger hätten Geld verloren.
Das heisst aber nicht, dass die Kartellwächter nun gar nichts mehr zu sagen haben. Die Finma ist zwar im Lead, aber die Weko kann der Aufsicht nachträglich noch Auflagen empfehlen. Die Frage ist nun, wie einschneidend diese ausfallen könnten.
Die Finma hatte hierzu erklärt, dass im Nachgang keine grundlegenden Auflagen mehr möglich seien. Auch Quellen aus dem Umfeld der UBS-Spitze machen klar, dass die Grossbank die Zusicherung von Bund und Finma habe, dass es keine Auflagen zur Fusion gebe und dass die UBS die ganze CS behalten dürfe. Die UBS selbst kommentiert dies nicht.
Experten und Expertinnen rechnen mit Auflagen
Doch das bedeutet nicht, dass es gar keine Auflagen gibt. «Wie die künftige UBS aussieht, entscheidet nicht sie selbst, sondern die Finma nach Stellungnahme der Weko», erklärte Andreas Heinemann, Professor für Kartellrecht der Uni Zürich in der «Finanz und Wirtschaft». Es könnten durchaus noch nennenswerte Auflagen erfolgen, so der Experte.
Die Weko wird aber kaum die Abspaltung der CS Schweiz fordern, so viel scheint klar. Denn das würde den ganzen Deal infrage stellen.
Unbestritten ist aber, dass die UBS dank der CS-Übernahme in Teilmärkten eine marktbeherrschende Stellung bekommt, zum Beispiel bei syndizierten Krediten für Firmenkunden oder im grenzüberschreitenden Geschäft mit Firmenkunden.
Bei den syndizierten Krediten könnte sich die Weko zum Beispiel die historischen Margen anschauen und verlangen, dass die neue UBS ihre Margen in diesem Geschäft der Weko meldet. Sollte die Gewinnspanne nach der CS-Übernahme anziehen, könnte die Weko dann einschreiten, wie ein Insider sagt.
Sprengstoff für die Finma
Das letzte Wort hat die Finma. Wenn die Weko ihre Stellungnahme tatsächlich Ende September abgibt, dürfte die Finma noch in diesem Jahr über mögliche Auflagen entscheiden. Die Finma selbst macht zum Zeitplan keine Angaben.
Spannend wird es, wenn die Finma die Bedenken der Wettbewerbshüter übergehen sollte. In dem Fall wäre noch nicht klar, ob die Weko ihre Position öffentlich machen wird, wodurch der Dissens beider Behörden ans Tageslicht kommen würde.
Der ganze Prozess ist daher nicht nur für die UBS relevant, sondern birgt auch für die Finma Sprengstoff.