Fusion könnte länger dauern als geplant
Neue UBS muss Kartellprüfungen im Ausland überstehen

Die Fusion von CS und UBS soll innert Monatsfrist über die Bühne gehen. Dass es so schnell geht, darf aber angezweifelt werden: Denn die neue Mega-Bank muss sich in vielen Ländern den Kartellbehörden stellen.
Publiziert: 24.03.2023 um 21:23 Uhr
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Aktualisiert: 24.03.2023 um 21:25 Uhr
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Letztes Wochenende gaben der Bundesrat, die Finma und die SNB die Übernahme der CS durch die UBS bekannt.
Foto: STEFAN BOHRER
Dominique Schlund

Der Zusammenschluss von Credit Suisse und UBS soll schnell über die Bühne gehen, so ist es der Wille der Verantwortlichen. Es könnte aber länger dauern als gedacht. Denn es muss geprüft werden, ob die neue Mega-Bank gegen ausländisches Wettbewerbsrecht verstösst. Das sagte Patrik Ducrey (59), Präsident der Schweizer Wettbewerbskommission.

Fakt ist, dass die UBS im Jahr 2022 einen Jahresumsatz von fast 32 Milliarden Franken erwirtschaftet hat. Die nun gerettete CS bringt es immerhin noch auf knapp 15 Milliarden. Damit ist die Elefantenhochzeit so gewichtig, dass sie in (fast) jedem Land wettbewerbsrechtlich meldepflichtig ist. Dann müssen die jeweiligen Kartellbehörden prüfen, ob durch die Fusion in irgendeinem Geschäftsbereich eine marktbeherrschende Stellung erwachsen könnte.

Verfahren dauern Monate oder gar Jahre

So eine Überprüfung dauert – im besten Fall ein bis drei Monate, manchmal aber auch Jahre. Sollte eine Wettbewerbsbehörde eine Beanstandung haben, könnte dies den Prozess noch weiter in die Länge ziehen. Gemäss Kartellrechtlern müssen alle Geschäftsbereiche der neuen Bank überprüft werden.

Gibt es in einem Land Bedenken, so dürfte die neue UBS dort nicht geschäften, bis diese ausgeräumt sind. Dies kann gerade in wichtigen Märkten drastische Folgen haben, von Umsatzeinbussen bis hin zu massiven Reputationsschäden – Gift für jede Bank.

Niemand will sich die Finger verbrennen

Wie gross das Risiko ist, lässt sich nicht genau sagen – denn die hiesigen Behörden wagen sich nicht auf die Äste hinaus. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verweist auf Anfrage an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Dort heisst es lediglich, dass die Finanzmarktaufsicht Finma für die Abwicklung zuständig sei, man solle doch direkt bei der UBS anfragen.

Doch auch dort hüllt man sich in Schweigen und verweist wiederum ans SIF. Kurz: Niemand kann oder möchte Fragen beantworten. «Es will sich einfach niemand die Finger verbrennen», sagt ein Kartellrechtler, der ebenfalls anonym bleiben will. Verwundern kann das nicht – erstens ist so eine Megafusion im Bankensektor so selten, dass es kaum Erfahrungen damit gibt. Und zweitens möchte in der heiklen Lage niemand die Märkte noch mehr verunsichern. Was allerdings nichts daran ändert, dass die Kartellfrage auf dem Tisch liegt.

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