Drucker Patrick Sparn (48) muss Firmenkasse plündern
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Aargauer Kurzarbeitsgeld fehlt:Drucker Patrick Sparn (48) muss Firmenkasse plündern

Weil es im Aargau bei Kurzarbeitsgeldern harzt
Drucker Patrick Sparn (48) muss Firmenkasse plündern

Weil sich der Kanton Aargau Zeit lässt, muss Drucker Patrick Sparn die Firmenkasse plündern. Sonst bleiben die Leute ohne Lohn. Eine historische Krise.
Publiziert: 10.05.2021 um 00:32 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2021 um 06:38 Uhr
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Blick in die Druckerei von Patrick Sparn (48): Das Unternehmen war vor drei Jahrzehnten noch ein Zweimannbetrieb.
Foto: Thomas Meier
Marc Iseli

Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sorgt für Stillstand bei Patrick Sparn (48). Seit über drei Jahrzehnten ist er Unternehmer im aargauischen Magden. Er druckt alles: Visitenkarten, Kataloge, Geburtsanzeigen, Kalender, Magazine.

Sparn ist ein Gewerbler mit Herzblut, geht selbst ins Risiko, übernimmt Verantwortung, sorgt für Arbeitsplätze in der Region, fusioniert Firmen. Mit Erfolg. Mit seinem Vater hat er das Business von einem Zweimannbetrieb in eine stattliche Druckerei mit elf Angestellten ausgebaut. Und die dritte Generation steht bereits in den Startlöchern. Die Lehre läuft.

Aber die Maschinen stehen still. Sparns Druckerei operiert auf Sparflamme. Die Farben im Regal bleiben unberührt. Die Angestellten sind auf Kurzarbeit. «Der April ist der schlechteste Monat in der Firmengeschichte», sagt der Familienunternehmer, als Blick ihn besucht.

Unsicherheit als Bremse

Das Problem ist die Ungewissheit. Ist die dritte Corona-Welle bereits angebrochen oder noch nicht? Muss der Bund die Massnahmen wieder verschärfen? Was ist mit den Events? «Wenn so wie im Moment praktisch kein öffentliches Leben stattfindet, bestellt auch niemand etwas in einer Druckerei», sagt Sparn.

Der Bundesrat legte zwar einen mehrstufigen Öffnungsplan vor. Die Kunden von Sparn warten trotzdem zu mit neuen Aufträgen. Der Busunternehmer aus der Region – ein Zweipersonenbetrieb – schiebt den Druckauftrag nach hinten. Die lokalen Vereine: üben sich in Vorsicht. Der Prospekt des Gewerblers von nebenan: wird nochmals um ein Jahr geschoben.

«Alle stehen auf der Bremse», sagt Sparn. Das wäre ja verkraftbar, fügt er an. Vor einem Jahr sei die Situation ebenfalls ungewiss gewesen. Aber damals gab es wenigstens Hilfe. Unbürokratische Hilfe. Schnelle Corona-Kredite. Rasches Geld für Kurzarbeit.

Aktuell sieht es anders aus. Sparn muss die Firmenkasse plündern, um die Löhne der Angestellten zu zahlen. Kurzarbeit hat er schon lange beim kantonalen Amt gemeldet. Aber es dauert, bis das Geld eintrifft. Im März kam die Tranche für den Januar. Im späten April kam das Februar-Geld. Die Beträge für März und April? Noch offen. Härtefallhilfe? Nichts ausbezahlt.

Kanton versagt

Nachfragen beim Kanton hilft nicht. Sparn hat es versucht. Die Antwort: Es sei «nicht absehbar», wann die Auszahlung erfolgen werde. Auch gegenüber Blick sagt ein Sprecher des Kantons, dass es einen «Rückstand» gebe. Dieser soll «so schnell als möglich» behoben werden. Für Drucker Sparn wenig Trost: Er muss erneut das eigene Portemonnaie leeren.

Das sind die aktuellen Bestimmungen der Kurzarbeit

Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Reduzierung oder Einstellung der Arbeit, während der Arbeitsvertrag weiterhin bestehen bleibt. Für diese Zeit erhält der Arbeitnehmende eine Kurzarbeitsentschädigung. Diese beträgt 80 Prozent des wegfallenden Lohnes. Einen Teil davon übernimmt der Arbeitgeber und einen weiteren Teil die Arbeitslosenversicherung.

Um ein Gesuch für Kurzarbeit einzureichen, muss sich der Arbeitgeber an die kantonale Amtsstelle wenden. Vorübergehend ist die Voranmeldefrist ausgesetzt. Die Arbeitnehmenden müssen sich vorher mit der Kurzarbeit einverstanden erklären.

Am 20. Januar hat der Bundesrat den Massnahmenkatalog zur Kurzarbeit erweitert. Das Verfahren zur Anmeldung der Kurzarbeit wurde vereinfacht. Neu darf die Entschädigung auch für Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen beantragt werden. Die Karenzfrist – bis die Kurzarbeit beginnt – wurde bis Ende Juni ausgesetzt. Ausserdem verlängerte der Bundesrat die maximale Bezugsfrist für die Kurzarbeitsentschädigung. Neu beträgt die Höchstdauer nicht mehr 12, sondern 18 Monate.

Am 19. März verlängerte der Bundesrat das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021. «Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bedingt, dass die ausserhalb der Kurzarbeitsphase gesammelten Mehrstunden weiterhin nicht abgezogen werden. Und das Einkommen von Zwischenbeschäftigungen abgezogen wird», heisst es.

Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Reduzierung oder Einstellung der Arbeit, während der Arbeitsvertrag weiterhin bestehen bleibt. Für diese Zeit erhält der Arbeitnehmende eine Kurzarbeitsentschädigung. Diese beträgt 80 Prozent des wegfallenden Lohnes. Einen Teil davon übernimmt der Arbeitgeber und einen weiteren Teil die Arbeitslosenversicherung.

Um ein Gesuch für Kurzarbeit einzureichen, muss sich der Arbeitgeber an die kantonale Amtsstelle wenden. Vorübergehend ist die Voranmeldefrist ausgesetzt. Die Arbeitnehmenden müssen sich vorher mit der Kurzarbeit einverstanden erklären.

Am 20. Januar hat der Bundesrat den Massnahmenkatalog zur Kurzarbeit erweitert. Das Verfahren zur Anmeldung der Kurzarbeit wurde vereinfacht. Neu darf die Entschädigung auch für Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen beantragt werden. Die Karenzfrist – bis die Kurzarbeit beginnt – wurde bis Ende Juni ausgesetzt. Ausserdem verlängerte der Bundesrat die maximale Bezugsfrist für die Kurzarbeitsentschädigung. Neu beträgt die Höchstdauer nicht mehr 12, sondern 18 Monate.

Am 19. März verlängerte der Bundesrat das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021. «Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bedingt, dass die ausserhalb der Kurzarbeitsphase gesammelten Mehrstunden weiterhin nicht abgezogen werden. Und das Einkommen von Zwischenbeschäftigungen abgezogen wird», heisst es.

In anderen Kantonen ist die Situation besser. Aber im Aargau harzt es, obschon der Kanton, zumindest im Zusammenhang mit der Härtefallhilfe, eigentlich mit noch mehr Arbeit gerechnet hat. 2500 Gesuche seien in den letzten Wochen eingegangen, berichtete die «NZZ am Sonntag». Dies sei «unter den Erwartungen», hiess es dazu. Die Unternehmer müssen in Hunderten Fällen trotzdem auf ihr Geld warten. Sparn gehört dazu.

Noch eine Runde aus dem eigenen Sack?

Der kantonale Gewerbeverband kann die Angelegenheit auch nicht beschleunigen. Sparn schrieb einen emotionalen Brief an SVP-Nationalrat Benjamin Giezendanner (39). «Die im Moment gängige Praxis der Auszahlungen der Kurzarbeitsentschädigungen wird zum Problem», heisst es darin. Seit Anfang des Jahres ziehe sich diese immer mehr in die Länge. KMU würden «nach einem Jahr Pandemie und erheblichen Belastungen» durch den Staat in die Enge getrieben. «Wir warten immer noch auf Entschädigungen.»

Giezendanner bedankte sich für den «ehrlichen und offenen» Austausch. Er stellte in Aussicht, dass er und der Gewerbeverband nochmals beim Kanton nachfragen können. Viel mehr kann er leider nicht tun.

Dem Unternehmer bleibt nichts anderes übrig als das Prinzip Hoffnung, was auch Giezendanner betont. Dass ein Ende für die Ausnahmesituation absehbar wird. Dass die Zurückhaltung bei den Kunden weicht. Und dass der Kanton endlich vorwärtsmacht. Damit die nächste Lohnrunde nicht wieder aus dem eigenen Sack bezahlt werden muss.

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