Was heisst das für die Kunden?
Finma schickt Genfer Bank in den Konkurs

Das Online-Trading-Institut aus Genf ist offenbar pleite. Laut der Finma hat die Flowbank die Mindestanforderungen für Eigenmittel verletzt – in «erheblicher und schwerer Weise».
Publiziert: 14.06.2024 um 09:15 Uhr
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Aktualisiert: 14.06.2024 um 09:39 Uhr
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Die Flowbank, Partnerin der Tennis-Schweizermeisterschaften, muss in Konkurs gehen.
Foto: freshfocus
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Genfer Flowbank ist am Ende. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat den Konkurs über das auf Onlinetrading spezialisierte Finanzinstitut eröffnet, das schon seit längerem im Visier der Behörde ist. Die Bank verfügte zum Schluss nicht mehr über genügende Eigenmittel für ihren Geschäftsbetrieb.

Die Flowbank habe die dauernd einzuhaltenden Mindestanforderungen für Eigenmittel in «erheblicher und schwerer Weise verletzt», teilte die Finma am Donnerstag mit. Die Bank und ihre Organe seien nicht mehr in der Lage gewesen, innert erforderlicher Frist nachhaltige Massnahmen zu ergreifen. Die Bank dürfte laut Finma zudem überschuldet sein. Da vorliegend keine Aussicht auf eine Sanierung bestehe, müsse die Bank konkursliquidiert werden.

Mehrheitsbesitzerin wehrt sich gegen Konkurseröffnung

Die Mehrheitsaktionärin der Bank, die FlowB Holding Switzerland AG, protestiert derweil «aufs Schärfste» gegen den Entscheid der Finma. Dieser «entbehrt jeder sachlichen Grundlage», heisst es in einer Stellungnahme von Donnerstagabend.

Während die Finma behaupte, die Bank verfüge nicht mehr über die erforderlichen Mindesteigenmittel, verschweige sie die Tatsache, dass die Mehrheitsaktionärin die gesamten Mittel zur Erfüllung aller geltenden Anforderungen auf einem Treuhandkonto bei einer Schweizer Bank hinterlegt habe und auf die Genehmigung der entsprechenden Kapitalerhöhung durch die Finma warte. Sie will daher «alle notwendigen Schritte» einleiten, um die Einhaltung ihrer Rechte zu erwirken.

Kunden erhalten bis 100'000 Franken

Die 2020 in Betrieb gegangene Flowbank beschäftigt laut eigener Angaben 147 Mitarbeitende und bedient rund 22'000 Kundinnen und Kunden. Wie Firmengründer und CEO Charles-Henri Sabet gegenüber der Nachrichtenagentur AWP erklärte, schrieb das Genfer Institut 2022 bei einem Ertrag von 32 Millionen Franken einen Verlust von 22 Millionen Franken. Für 2023 stellte er vergangenen Herbst noch den Vorstoss in die Gewinnzone in Aussicht.

Die Bankkundinnen und Bankkunden dürften nun Kundenguthaben bis 100'000 Franken – die sogenannten privilegierten Einlagen – verhältnismässig schnell zurückzuerhalten. Die von der Finma eingesetzte Liquidatorin soll diese Gelder innerhalb von sieben Arbeitstagen nach dem Erhalt von entsprechenden Zahlungsinstruktionen an die Kunden auszahlen, heisst es in einer separaten Kundeninformation der Finma.

Gemäss heutigen Berechnungen könnten die privilegierten Einlagen vollumfänglich aus den vorhandenen Mitteln der Bank zurückerstattet werden, so die Finma. Entsprechend sei eine Inanspruchnahme der Einlagensicherung nach aktuellen Kenntnissen nicht nötig. Weit weniger gewiss ist die Rückzahlung von Mitteln, die über 100'000 Franken hinaus gehen: Diese werden nun der dritten Konkursklasse zugeordnet und je nach verfügbaren Aktiven ganz oder anteilsmässig ausgezahlt.

Mehrere Finma-Verfahren

Die Finma hatte bereits im Oktober 2021 ein erstes Enforcementverfahren gegen die Flowbank eröffnet, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Bereits damals waren dem Institut Verletzungen der Eigenmittelvorschriften, aber auch der Risikoorganisation vorgeworfen worden. 2022 ordnete die Finma dann Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ein und setzte dazu einen Prüfbeauftragten ein.

2023 eröffnete die Behörde wegen erneuter Hinweise auf aufsichtsrechtliche Mängel ein weiteres Enforcementverfahren und setzte eine Untersuchungsbeauftragte ein. Diese stellte fest, dass die Flowbank die Eigenmittelvorschriften wiederholt nicht eingehalten hatte und in verschiedenen Bereichen nach wie vor mangelhaft organisiert war. Anfang März verfügte die Finma dann den Bewilligungsentzug über die Bank, die allerdings dagegen Beschwerde einreichte.

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