Pierin Vincenz' (67) luxuriöses, aber heruntergekommenes Ferienvilla samt Bootshaus in Morcote TI wird nun zwangsversteigert. Was bedeutet das genau? Kann jeder das Grundstück besichtigen und mitbieten? Und eignet sich eine Zwangsversteigerung, um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen? Blick gibt Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen.
Warum eine Zwangsversteigerung?
Zu einer Zwangsversteigerung kommt es immer dann, wenn Geld eingetrieben werden muss. In Vincenz' Fall fordert die Immobilienfirma Tecti von Dölf Früh (71) als Grundpfandgläubigerin ihr Geld zurück. Früh griff Vincenz bei der Finanzierung der Villa in Morcote 2019 mit 4,3 Millionen Franken unter die Arme.
Ist die Zwangsversteigerung öffentlich?
Eine Zwangsversteigerung ist fast immer öffentlich. Nur in Ausnahmefällen kann es Einschränkungen geben. Auch jene der Vincenz-Villa ist öffentlich.
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Wer darf an der Besichtigung teilnehmen?
Markus Zöbeli (53), Betreibungs- und Stadtammann von Dübendorf, hat schon viele Zwangsversteigerungen durchgeführt und weiss genau, wie sie ablaufen. Im Vorfeld finden in der Regel zwei öffentliche Besichtigungstermine statt. Hier kann jeder kommen, der will. Einen Vermögensnachweis oder Ähnliches brauchen Teilnehmer nicht. «Oftmals kommen zu unserem Leid auch Nachbarn oder Schaulustige, die nur aus Neugier daran teilnehmen», sagt Zöbeli.
Kann jeder Teilnehmer mitbieten?
Mitbieten kann ebenfalls jeder. «Nach dem Zuschlag wird allerdings ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen verlangt», so Zöbeli. Dieses betrage jeweils zwischen 5 und 10 Prozent des geschätzten Wertes des Grundstückes. Wird das Zahlungsversprechen nicht vorgelegt, werde die Steigerung beim nächsttieferen Angebot fortgesetzt.
Lässt sich so ein hoher Verkaufspreis erzielen?
Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten! Bis vor wenigen Jahren war eine Versteigerung eine gute Möglichkeit, um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. Da aber eine Zwangsversteigerung unter Zeitdruck geschieht, kann auch das Gegenteil passieren und das letzte Angebot deutlich unter dem Marktwert eines Grundstücks liegen. Nach dem dritten Hammerschlag gehört die Immobilie so oder so dem Höchstbietenden.