Der ehemalige Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz (67) muss sein Tafelsilber verscherbeln. Am 11. April 2024 kommt seine Ferienresidenz in Morcote TI unter den Hammer. Bis zum 19. Februar konnten Gläubiger noch Forderungen eingeben, diesen Dienstag wurden die Auktionsbedingungen veröffentlicht.
In den Auktionsbedingungen werden die juristischen Fragen einer Zwangsversteigerung geklärt. Das Spezielle bei der Zwangsversteigerung von Vincenz' Villa im Tessin ist, dass es sich um zwei separate Parzellen handelt. Zum einen das Haus mit 368 Quadratmetern Wohnraum am Westhang von Monte Arbostora mit Blick über den Luganersee. Es hat einen Schätzwert von 3,4 Millionen Franken. Zum anderen der Bootsplatz weiter unten am See mit einer 36 Quadratmeter grossen Wohnung und einem Schätzwert von 703'710 Franken.
Einzeln oder im Doppelpack
Diese zwei Parzellen sollen gleich doppelt versteigert werden – einmal je separat und einmal als Gesamtpaket. Je nachdem, ob der höchste Verkaufspreis mit den einzelnen Parzellen oder mit beiden im Paket erzielt wird, geht der Zuschlag an die Höchstbietenden in den Einzelauktionen oder an den Höchstbietenden für beide Parzellen.
«Ein solcher Doppelaufruf ist in Fällen mit mehreren Parzellen üblich», sagt Markus Zöbeli (53). Der Betreibungs- und Stadtammann von Dübendorf ZH hat schon viele Zwangsversteigerungen durchgeführt und weiss genau, wie sie ablaufen. Meist seien die Objekte einzeln weniger begehrenswert als zusammen, so Zöbeli. Sprich: Mit dem Gesamtpaket lässt sich in der Regel der höhere Verkaufspreis erzielen.
Und genau das dürfte auch das Ziel der Zwangsversteigerung sein. Denn es geht darum, endlich einen Teil des riesigen Schuldenbergs von Vincenz zu tilgen. Zwangsversteigerungen finden immer dann statt, wenn ein Gläubiger sein Geld zurückfordert. In diesem Fall ist es Dölf Früh (71). Der Ex-FC-St.-Gallen-Präsident und Immobilienunternehmer griff Vincenz bei der Finanzierung der Villa in Morcote unter die Arme, als die Raiffeisen ihn fallen liess.
Früh will Hypothek zurück
Früh will endlich sein Geld zurück – inklusive Zinsen. Laut der Gebührenliste für die Auktionsbedingungen beträgt die Hypothek 4'225'000 Franken. Dazu fordert Früh die Zinsen der letzten drei Jahre, also nochmals rund 583'000 Franken. Weitere Kosten miteinbezogen sind es total 4,8 Millionen Franken.
Ob dieser Betrag mit der Zwangsversteigerung erzielt werden kann, bleibt fraglich. Denn das Anwesen ist in die Jahre gekommen und komplett verwahrlost, wie es in einem Gutachten heisst. Das Startgebot liegt laut den Auktionsbedingungen bei 10'000 Franken pro Parzelle. Jedes weitere Gebot muss das vorhergehende um mindestens 2000 Franken übersteigen, sonst wird es nicht berücksichtigt.