Verfügung des Bundes zeigt
CS-Bonussystem war noch ausgeklügelter als bekannt

Das CS-Bonussystem war noch raffinierter als bislang angenommen. Das zeigt eine Verfügung des Finanzdepartements.
Publiziert: 09.07.2023 um 15:15 Uhr
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Nicht alle Boni aus der Chefetage der Credit Suisse müssen zurückgezahlt werden.
Foto: Keystone

Die Boni-Exzesse bei der Credit Suisse sind nicht erst seit dem Untergang der Bank ein grosser Ärger. Nun zeigt sich immer mehr, wie ausgeklügelt das System war, mit dem sich die Teppichetage an den Geldtöpfen der Bank bediente.

Da nützt es wenig, dass der Bundesrat einen guten Teil der Boni gestrichen hat. Denn diese Verfügung bezieht sich nur auf offensichtliche Bonuszahlungen. Dabei gab es bei der Credit Suisse auch versteckte Boni, die von der bundesrätlichen Anordnung gar nicht betroffen sind. Es wurden auch auf seltsame Weise Geld und Wertschriften verteilt, wie die «Sonntagszeitung» schreibt. Denn auch das ist in der Verfügung aus dem Finanzdepartement zu lesen.

Mit dem Ergebnis: Die allerhöchsten Boni müssen nicht zurückgezahlt werden, auch die Mitglieder des Verwaltungsrats sind fein raus. Besonders viel zu reden innerhalb der Bank geben offenbar Zahlungen an einige CS-Banker in den USA, die im Asset Management eine Art erfolgsabhängige Gebühr direkt von den Anlegern eines Fonds kassiert haben. Da diese – umstrittenen – Zahlungen nicht als Entschädigung «im traditionellen Sinn» gelten, werden sie von der Anordnung des Bundesrats nicht erfasst.

Keine Rückforderung an Verwaltungsrat

Auch Antrittsboni sind von der Verfügung nicht betroffen, also Gelder, die Topmanager bei einem Jobwechsel erhalten, wenn die Ansprüche an den alten Arbeitgeber entfallen. Davon dürften einige Personen profitieren, gaben sich in der Chefetage der Bank in den vergangenen Jahren doch viele Führungskräfte die Klinke in die Hand. Gleiches gilt für Abgangsentschädigungen in bar, obwohl solche Zahlungen gar nicht mehr vorkommen sollten.

Und auch der Verwaltungsrat hat Glück: Im Gegensatz zu ehemaligen Mitgliedern der Konzernleitung wie Tidjane Thiam (60) oder Thomas Gottstein (59) sind die Mitglieder des Verwaltungsrats in der Verfügung nach Rückforderung explizit ausgenommen. Das gilt etwa für Urs Rohner (63) oder António Horta-Osório (59). (koh)

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