Totalverlust bei Fonds – Vermögensverwalter in Konkurs
Kleinanleger verlieren ihr Geld – Millionen sind weg!

Über eine Zürcher Vermögensverwaltungsfirma wurde der Konkurs verhängt. Damit schwinden die Hoffnungen ihrer Kundinnen und Kunden, doch noch an ihr Erspartes zu kommen.
Publiziert: 14.03.2025 um 16:54 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2025 um 17:04 Uhr
Auf den falschen Fonds gesetzt: Kundinnen und Kunden der Wendelspiess Partners AG müssen mit einem Totalverlust rechnen.
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Vermögensverwaltungsfirma Wendelspiess Partners AG löst sich auf. Kunden bangen um Geld
  • Interessenkonflikt: Firma empfahl Fonds und war gleichzeitig dessen Fondsmanager
  • Fonds hatte Volumen von rund 83 Millionen Franken, viele Anleger befürchten Totalverlust
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Thomas Angeli
Beobachter

Ende Januar klang es noch halbwegs beruhigend: Der WP Multi-Strategy Fund habe zwar schon seit Frühling 2024 Liquiditätsprobleme, und dies wirke sich auch auf die eigene Firma aus, schrieb Pius Wendelspiess, Chef der Vermögensverwaltungsfirma Wendelspiess Partners AG, seinen Kundinnen und Kunden. Deshalb habe man sich entschieden, die Firma geordnet aufzulösen: «Auf Ihre im Fund investierten Gelder hat dies keinen Einfluss.» Das Schreiben liegt dem Beobachter vor. 

Mit Hochrisikostrategie gescheitert

Das Schreiben hatte einen aktuellen Anlass: Am 21. Januar berichtete der «Kassensturz» über den Fall einer Frau, die rund eine Million Franken aus einer Erbschaft vollständig in den WP Multi-Strategy Fund investierte – und alles verlor.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Es zeigte sich: Beim Fonds handelt es sich um ein Finanzkonstrukt, bei dem praktisch die gesamten Einlagen in eine Firma mit Sitz im Kanton Zug oder in Firmen aus deren Umfeld investiert wurden. Eine Hochrisikostrategie, die nun offensichtlich gescheitert ist.

Kunden verlangten eine risikoarme Anlagestrategie – und erhielten ein Klumpenrisiko.
Foto: Freepik, Bildschirmfoto wendelspiesspartners.ch - Montage: Beobachter

Beim Beratungszentrum des Beobachters meldeten sich mehrere Anlegerinnen und Anleger, die um ihr Geld bangen. Alle betonen, dass sie ausdrücklich eine risikoarme Anlagestrategie verlangt hätten. Und viele von ihnen befürchten nun einen Totalverlust, weil sie ihre gesamten Ersparnisse oder Pensionskassengelder in den Fonds gesteckt haben. In den meisten Fällen handelt es sich um mittlere bis hohe sechsstellige Summen. Insgesamt hatte der Fonds ein Volumen von rund 83 Millionen Franken.

Kundenbetreuer und Fondsmanager gleichzeitig

Im vom «Kassensturz» geschilderten Fall kam die Finanzombudsstelle Schweiz (Finos) zum Schluss, «dass die vereinbarte Anlagestrategie gravierend von der umgesetzten Anlagestrategie abweicht». Ebenso fragwürdig: Die Wendelspiess Partners AG empfahl den Fonds nicht nur, sondern war auch gleichzeitig als dessen Fondsmanager eingesetzt – ein klarer Interessenkonflikt.

Dabei begannen die Liquiditätsprobleme des Fonds offenbar nicht erst 2024. So erzählt ein Ehepaar, das eine sechsstellige Summe im Fonds angelegt hat, dass bereits im Herbst 2023 ein Bezug von 20’000 Franken aus dem Fonds nicht mehr möglich war. Man sei immer wieder vertröstet worden und habe ab November 2023 nichts mehr von der Firma gehört.

Eine Insiderin berichtet dem Beobachter zudem, dass bereits in früheren Jahren Rückzahlungen investierter Gelder nur ungern getätigt worden seien: «Manchmal fehlten schlicht die flüssigen Mittel, wenn ein Kunde ein paar Tausend Franken ausgezahlt haben wollte.»

Mehrere Kundinnen und Kunden haben Strafanzeige gegen die Firma eingereicht. Die Wendelspiess Partners AG reagierte nicht auf eine Anfrage des Beobachters. Gegenüber dem «Kassensturz» hatte Firmengründer Pius Wendelspiess den Vorwurf zurückgewiesen, grob fahrlässig gehandelt zu haben, und erklärt, die Angelegenheit sei auch für sein Unternehmen «äusserst belastend». Es gilt die Unschuldsvermutung.

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