Bund will bei Härtefällen die Schraube anziehen
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Schon ab Februar:Bund will bei Härtefällen die Schraube anziehen

Tiefere Obergrenze, keine Darlehen
Bund plant härterer Auflagen für Härtefälle

Der Bund will das System der Härtefallhilfen anpassen. Die Auflagen werden strenger, warnen Kritiker.
Publiziert: 09.01.2022 um 00:28 Uhr
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Aktualisiert: 09.01.2022 um 10:38 Uhr
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Gerade Fitnesscenter müssen auch 2022 massive Einbussen verkraften.
Foto: Getty Images
Simon Marti

Kurz vor Weihnachten beschloss das Parlament, die Härtefallhilfen für Unternehmen für das Jahr 2022 zu verlängern. Nun brütet das Finanzdepartement (EFD) von Bundesrat Ueli Maurer (71, SVP) über einer neuen Grundlage, die genau regelt, wie Bund und Kantone den Betrieben noch unter die Arme greifen. Der Bundesrat wird wahrscheinlich bereits im Februar darüber entscheiden.

Härtefallverordnung wurde angepasst

Ein Entwurf dieser neuen Härtefallverordnung liegt SonntagsBlick vor. Firmen, die noch immer massive Einbussen erleiden, sollen nach wie vor Hilfen erhalten. Doch der Bund gibt sich künftig rigider: «Ziel ist es, dass sich die Unternehmen aus eigener Kraft auf die Entwicklungen der Covid-19-Pandemie ausrichten», so die Erläuterungen zum Entwurf.

Ein Unternehmen muss künftig den kantonalen Behörden belegen, dass «es die Fortführung der Unternehmenstätigkeit infolge der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht sicherstellen kann», heisst es in der Verordnung. Als Beleg dafür gilt der Bezug von Kurzarbeitsentschädigung oder einer Erwerbsausfall-Entschädigung.

Weiterhin A-fonds-perdu-Beiträge

Auf Darlehen, die die Firmen wieder zurückzahlen müssen, verzichtet der Bund. Stattdessen werden für das laufende Jahr lediglich A-fonds-perdu-Beiträge überwiesen.

Deren Obergrenze soll neu berechnet werden, wie der Entwurf aus der Verwaltung zeigt. Bislang erhielten kleinere Betriebe eine Entschädigung von maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes vor der Krise. Grössere Betriebe sogar bis zu 30 Prozent.

Kantone dürfen Hilfe kürzen

In Zukunft dürfen die Härtefallhilfen die Fixkosten der ersten sechs Monate des Jahres 2022 nicht übersteigen. Der Maximalbetrag pro Monat darf nicht höher sein als 1,5 Prozent des Jahresumsatzes und den Betrag von 400'000 Franken nicht überschreiten.

Zudem können die Kantone die Hilfen weiter kürzen, wenn eine Firma bloss «ungenügende Selbsthilfemassnahmen» ergriffen hat.

Der Bund fordert nun explizit zusätzliche Selbsthilfemassnahmen der Unternehmen, namentlich «Restrukturierungen, Sparmassnahmen wie beispielsweise der Verzicht auf nicht zwingend notwendige Investitionen und die Reduktion von Material-, Betriebs- und Verwaltungsaufwand».

Kritik von linker Seite

Die Ratslinke hat ihre liebe Mühe mit dieser Umstellung.

Regula Rytz (59, BE), Nationalrätin der Grünen, sagt: «Der Staat will keine unverschuldet in Not geratene KMU retten, das ist der Geist dieser Verordnung und das Ziel dieser Systemänderung.»

Dabei habe das Parlament seinen Willen klar und deutlich formuliert: Firmen, die wegen Covid in Not geraten, solle weiterhin geholfen werden. «Die Verwaltung tut jetzt das genaue Gegenteil davon: Sie baut zusätzliche bürokratische Hürden ein und will die Höhe der Unterstützung kürzen», so Rytz.

Die Berner Parlamentarierin hat sich in den vergangenen Jahren stark für die Sache der Schausteller eingesetzt. Sie befürchtet nun, dass man diese entgegen dem Willen des Parlaments fallen liesse.

Gastronomie und Fitnesscenter weiterhin auf Hilfe angewiesen

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (35) warnt, dass etliche Betriebe in der Tendenz eher mehr statt weniger Hilfe benötigten. «Für die Gastronomie und die Fitnesscenter bedeuten die vielen Omikron-Fälle und 2G faktisch Teil-Lockdowns», so der Aargauer. «Da wird die aktuelle Hilfe wohl nicht reichen. Beide Branchen zahlen den Preis für die hohe Zahl an Ungeimpften in der Schweiz.» Viele kleine Fitnesscenter hätten zudem kaum noch Liquidität. Diese Betriebe kämpften vielmehr seit zwei Jahren ums Überleben, sagt Wermuth. Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitsverband (SFGV) wandte sich diese Woche mit einem Schreiben an den Bundesrat.

Reserven sind aufgebraucht

Er kritisiert darin, dass trotz allen bestehenden Einschränkungen für die Betriebe die Banken auf einer Rückzahlung der Covid-Kredite beharren. Die flüssigen Mittel aber seien aufgebraucht, schreibt der SFGV. «Neue Reserven konnten keine erarbeitet werden. Wieso soll es da möglich sein, den Kredit zurückzuzahlen?»

Auch deshalb wird die SP im Parlament aktiv. Co-Präsident Wermuth: «Die SP wird sich weiter dafür starkmachen, dass die 26 kantonalen Hilfsprogramme vereinfacht werden. Wir werden auch abklären, ob wir im Bereich der Geschäftsmieten nochmals einen Anlauf nehmen können.»

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