Die Teuerung ist im Juni weiter gestiegen – auf satte 3,4 Prozent. Seit 1993 gab es in der Schweiz keinen solchen Preisanstieg mehr. Doch dieser Durchschnittswert ist vergleichsweise harmlos: Für Brenn- und Treibstoffe liegt die Inflationsrate viel höher – Benzin kostet 35,4 Prozent mehr als vor einem Jahr, Gas 43,5 Prozent, Heizöl gar 88 Prozent.
Besonders hart trifft die aktuelle Situation jene, die sowieso schon knapp bei Kasse sind, etwa Sozialhilfeempfänger. «Meistens haben diese Menschen keinerlei finanziellen Spielraum», sagt Aline Masé, Leiterin der Fachstelle Sozialpolitik beim Hilfswerk Caritas. «Wenn sie mehr Geld ausgeben müssen für Energie, Wohnen und Nahrungsmittel, müssen sie es an einem anderen Ort einsparen.» Genauer: «Ein Arztbesuch liegt jetzt erst recht nicht mehr drin, ebenso wenig wie ein Kafi im Restaurant», sagt Masé. Sie fordert: «Wenn die Energiepreise weiter steigen und hohe Nebenkostenabrechnungen drohen, braucht es dringend Unterstützung.» Konkret verlangt die Caritas eine Erhöhung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. «Dieser ist schon heute zu tief. Mit der Teuerung wird eine Erhöhung noch dringender!
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Skos sieht Handlungsbedarf
Handlungsbedarf sieht auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Sie empfiehlt den Sozialhilfebehörden, die derzeit höheren Mietnebenkosten von Bezügern vollständig zu erstatten, auch wenn so die vorgesehenen Limiten für Nebenkosten überschritten werden. Und was ist mit Nahrungsmitteln, Bildung oder Kleidung? «Die Teuerung auf dem sogenannten Grundbedarf liegt im Juni bei 1,6 Prozent», sagt Skos-Geschäftsführer Markus Kaufmann. «Das sind zusätzliche Kosten von 16 Franken für einen Einpersonenhaushalt und 34 Franken für einen Familienhaushalt von vier Personen.»
Um die Betroffenen zu entlasten, sei der Ausgleich dieser Mehrkosten notwendig. Im Herbst bestimmt der Bundesrat über eine Anpassung des Grundbedarfs von AHV, IV und Ergänzungsleistungen an die Preis- und Lohnentwicklungen. «Im gleichen Mass sollte die aktuelle Teuerung auch in der Sozialhilfe ausgeglichen werden», empfiehlt Kaufmann. Ob die geforderte Unterstützung am Ende bei den Bedürftigen ankommt, liegt in den Händen der Kantone. Sie entscheiden, ob Richtlinien der Skos angewendet werden – oder eben nicht.