Zum Glück fahre ich in diesem Sommer mit dem Auto in die Ferien, dürften sich derzeit viele sagen. Reihum sorgen Airlines mit gestrichenen Ferienflügen für schlechte Laune, in dieser Woche vor allem die Swiss. Die Reisebüros stöhnen vor lauter Umbuchungen, Kundinnen und Kunden machen ihrem Ärger Luft.
Auch auf der Blick-Redaktion gehen zahlreiche Meldungen ein. «Leider bin ich auch betroffen», schreibt Katie Müller. «Unser Amerika-Flug nach San Francisco wurde gestrichen», meldet Marvin Reiners zerknirscht. «Soeben von Swiss erhalten, dass unser Flug Anfang Juli gestrichen ist», schreibt Y. Fernandez* (40) aus Winterthur ZH stellvertretend für die insgesamt 30'000 Swiss-Passagiere, die von den Änderungen und Annullierungen betroffen sind.
Fernandez wollte mit ihrer Familie im Juli nach Galizien, Spanien, zur Familie ihres Mannes fliegen. Doch bereits nach der Buchung bei der Swiss sei sie etwas skeptisch geworden, dass alles klappt. «Es ist ein wenig ein Durcheinander gewesen. Zuerst war eine Sitzplatzreservation nicht möglich, dann wurde der Flugzeugtyp geändert und die Buchung noch einmal angepasst.»
«Wir haben uns für die Rückerstattung entschieden»
Fernandez’ schlechtes Gefühl wurde schliesslich am Mittwoch per Mail bestätigt. Der Flug wurde gestrichen. Sie konnte daraufhin online auswählen, ob sie den Flug umbuchen oder das Geld zurückhaben will. «Da wir nicht überzeugt sind, dass die Situation wirklich besser wird, haben wir uns für eine Rückerstattung entschieden.»
Swiss und die Streichung von Flügen
Auch beim Ombudsmann der Schweizer Reisebranche laden Betroffene ihren Ärger ab. «Die Passagiere wollen wissen, welche Rechte sie haben, wenn ihr Flug von der Airline gestrichen wurde», sagt Franco Muff (63). «Leider muss ich vielen antworten, dass rechtlich in den meisten Fällen nichts zu machen ist.» Wenn die Airline bis vierzehn Tage vor der Abreise die Kundinnen und Kunden über ihren Flugausfall informiere, dann sei diese auf der sicheren Seite und könne nicht belangt werden.
Fluggastrechte-Vertreter sieht Swiss im Recht
Der Geschäftsleiter von Airhelp Schweiz, der sich für Fluggastrechte einsetzt, sieht das genauso. «Erst wenn die Airline weniger als vierzehn Tage vor dem Abflug kurzfristig den Flugausfall bekannt gibt, besteht ein Recht auf Entschädigung», sagt Philippe Strässle (51).
Er kann den Ärger der Reisenden über die Swiss nachvollziehen, merkt aber an, dass andere Airlines aus Personalmangel und Planungsunsicherheiten ebenfalls Verbindungen streichen oder reduzieren. «Bei vielen anderen Fluggesellschaften passiert das leider derzeit auch», weiss Strässle und schiebt nach: Zum Glück könne man im Gegensatz zu Corona-Zeiten nun fast uneingeschränkt wieder reisen.
Nicht wenige dürften derzeit vom Flugzeug auf das Auto umschwenken. So auch Y. Fernandez aus Winterthur. Sie hofft nun, dass sie zumindest das Geld von der Swiss reibungslos zurückbekommt. Fernandez: «Womöglich werden wir jetzt statt im Flieger mit dem Auto nach Spanien reisen.»
* Name der Redaktion bekannt
30'000 Swiss-Passagiere erhalten am Dienstagnachmittag Post von der Swiss. Per E-Mail wird die Airline die Fluggäste informieren, die von den jüngsten Streichungen und Umbuchungen betroffen sind. Sie haben zwei Optionen: Umbuchen oder Geld zurück. Entweder nimmt man die Reisealternativen an, die die Swiss im E-Mail vorschlagen wird. Oder man stellt einen Antrag um Erstattung des Ticketpreises. Sowohl für die Swiss als auch die Schweizer Passagiere gelten die europäischen Fluggastrechte. Fluggastrechte-Helfer sind beispielsweise Airhelp Schweiz, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese helfen Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Auf der sicheren Seite bei den aktuellen Flugstreichungen der Swiss ist, wer über ein Reisebüro eine Pauschalreise mit entsprechendem Flug der Lufthansa-Tochter gebucht hat.
30'000 Swiss-Passagiere erhalten am Dienstagnachmittag Post von der Swiss. Per E-Mail wird die Airline die Fluggäste informieren, die von den jüngsten Streichungen und Umbuchungen betroffen sind. Sie haben zwei Optionen: Umbuchen oder Geld zurück. Entweder nimmt man die Reisealternativen an, die die Swiss im E-Mail vorschlagen wird. Oder man stellt einen Antrag um Erstattung des Ticketpreises. Sowohl für die Swiss als auch die Schweizer Passagiere gelten die europäischen Fluggastrechte. Fluggastrechte-Helfer sind beispielsweise Airhelp Schweiz, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese helfen Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Auf der sicheren Seite bei den aktuellen Flugstreichungen der Swiss ist, wer über ein Reisebüro eine Pauschalreise mit entsprechendem Flug der Lufthansa-Tochter gebucht hat.