Strafzinskeule bei Postfinance
Ab 100'000 Franken auf dem Konto gehts ans Eingemachte

Dieser Tage informiert Postfinance über die Ausgestaltung der Negativzinsen. Zehntausende Kunden dürften davon betroffen sein.
Publiziert: 27.05.2021 um 18:57 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2021 um 19:02 Uhr
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Kunden der Postfinance beziehen Geld am Postomaten bei der Filiale am Bärenplatz in Bern.
Foto: Keystone
Patrik Berger

Zehntausende Kundinnen und Kunden erhalten dieser Tage unangenehme Post von der Postfinance. «Aufgrund der negativen Marktzinsen und des Kreditverbots hat der Druck auf unser Zinsdifferenzgeschäft in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen», heisst es im Schreiben, das Blick vorliegt.

Das heisst im Klartext: Postfinance informiert ihre Kunden über den sogenannten Schwellenwert, ab dem sie Negativzinsen bezahlen müssen. Wer mehr als 100'000 Franken auf seinem Postfinance-Konto hat, zahlt dafür Negativzinsen von 0,75 Prozent – wenn er keine Anlageprodukte von Postfinance wie Fonds oder eine Hypothek hat.

Wenn man allerdings ein Vermögen von 100'000 Franken besitzt und zudem bei der Postfinance noch 50'000 Franken in Fonds angelegt hat, dann steigt der Schwellenwert auf 175'000 Franken. Heisst: Negativzinsen werden erst ab 175'000 Franken fällig.

«Durch Anlageprodukte wie Fonds oder andere Wertschriften können Sie Ihren Schwellenwert erhöhen», rät Postfinance ihren Kunden. Das heisst: Die Postfinance will so den Verkauf von Anlageprodukten fördern.

Regime wird verschärft

Postfinance begründet die Verschärfung so: «Wir können die negativen Marktzinsen seit längerem nicht mehr selbst tragen und geben sie deshalb ab dem 1. Juli 2021 verstärkt an unsere Kundinnen und Kunden weiter, indem wir das bestehende Guthabengebühr-Regime verschärfen», sagt Postfinance-Sprecher Johannes Möri zu Blick.

Wie viele Kunden ab dem 1. Juli neu von Negativzinsen betroffen sind, will er nicht sagen. Möri legt aber Wert darauf, dass die meisten Privat- und Geschäftskunden auch weiterhin keine Negativzinsen bezahlen würden.

«Wir schützen Kleinsparer»

«Mit der neuen Regelung schützen wir insbesondere die Kleinsparer, die trotz des hohen Drucks auf unser Ergebnis unabhängig von ihrem Anlagevermögen von einem Schwellenwert von 100'000 Franken profitieren», sagt er weiter.

Wer bis am 24. Juni keinen Brief erhält, könne sicher sein, nicht von der Anpassung der Guthabengebühren betroffen zu sein, so der Postfinance-Sprecher.

Ziehen Kunden Gelder ab?

Viele Kunden dürften sich das nicht gefallen lassen und ihr Geld abziehen. Das ist ganz im Sinne der Postfinance: Experten gehen davon aus, dass das nicht nur in Kauf genommen, sondern erwünscht sei.

Das Ziel: Das Finanzinstitut der Post erhoffe sich, dass es nach diesem Schrumpfkurs nicht mehr als systemrelevant angesehen werde – und Eigenkapital in einem geringeren Ausmass aufbauen muss. Systemrelevanz definiert die Schweizerische Nationalbank über die Position im Zahlungsverkehr, den Marktanteil, die Grösse, das Risikoprofil und die Vernetzung.

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