Blick fragt bei Banken nach
Ab welchem Sparbetrag sind bereits Negativzinsen fällig?

Negativzinsen sind ein leidiges Thema. Mehr und mehr Banken senken die Schwelle für Strafzinsen auf Erspartes. Was einst tabu war, wird normal. Die Übersicht.
Publiziert: 06.05.2021 um 17:05 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2021 um 08:13 Uhr
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Die Grossbank UBS verlangt ab erstem Juli Negativzinsen ab einem Vermögen über 250'000 Franken, sofern der Kunde keine anderen Produkte der Bank besitzt.
Foto: imago images/Becker&Bredel
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Marc Iseli

Wer Geld hat, wird zur Kasse gebeten. Landauf, landab. Bei der UBS, der Credit Suisse und der Postfinance. Aber auch bei kleineren Geldhäusern. Etwa bei der Kantonalbank in Nidwalden, Graubünden oder Zug. Der Negativzins ist normal geworden.

Bis vor kurzem war das anders. Wer Geld hatte, wurde umworben. Die Banken gierten nach Cash. Ein blaues Bündel mit dem Konterfei Alberto Giacomettis löste Glücksgefühle aus und sorgte dafür, dass sich viele Türen öffneten. Die Sparbücher füllten sich, der Kunde war glücklich, die Bank zufrieden, am Ende des Jahres gab es ein Zinsgeschenk.

Es war die goldene Zeit des helvetischen Bankings. Verschwiegen und lukrativ. Zum Weggli gab es auch noch den Foifer. Und der Kasperli reimte sich ein Kindesvermögen zusammen: «Hüt en Rappe, morn en Rappe, git e schöni Zipfelchappe.»

Hohe Gebühren

Tempi passati. Sparer haben es schwer. Die Bank trägt den Rappenberg mit Gebühren und Negativzinsen kontinuierlich ab. Jüngst zog die Postfinance die Schrauben an. Die UBS verkündete einen Wechsel ihrer Politik. Und die Raiffeisen stellte sich gegen kurzfristig parkierte Gelder. Also gegen eine Art «Fluchtgelder», die nur bei den Raiffeisen-Banken landen, weil sie vor Negativzinsen bei anderen Banken das Weite suchen.

Die Kunden stehen oft vor einer Wahl, die eigentlich keine ist: Entweder sie investieren ihr Geld in ein Produkt der Bank – oder sie müssen schnell den einen oder anderen Tausender Negativzinsen bezahlen.

Rechenbeispiel für die Grossbank UBS: Ab Juli gilt ein Negativzins von minus 0,75 Prozent auf alle Vermögen, die den Grenzwert von einer Viertelmillion Franken überschreiten. Das heisst: Ab dem ersten Franken über einer Viertelmillion Vermögen müssen die Kunden bei der UBS im Sommer draufzahlen. Konkret: Für ein Vermögen von 500'000 Franken sind jährliche Negativzinsen in der Höhe von 1875 Franken fällig. Ausnahmen gelten aber für Anlage- und Hypothekenkunden.

Negativzinsen ab dem ersten Franken

Am weitesten geht die Alternative Bank Schweiz (ABS), wie eine Aufstellung des Vergleichsportals Moneyland zeigt. Die ABS erhebt bereits ab dem allerersten Franken einen negativen Zins – und trotzdem vertrauen immer mehr Menschen ihr Geld der Bank an. Die Zahl der Kunden wuchs im letzten Geschäftsjahr. Die verwalteten Vermögen legten deutlich zu.

Die ABS ist eigentlich ein Winzling in der Schweizer Bankenwelt. Ein Nischenplayer. Und wahrscheinlich genau deswegen erfolgreich. «Da wir nur so viel Gewinn anstreben, wie es zur langfristigen Sicherung unseres Geschäftsmodells braucht, war Kundinnen und Kunden auch klar, dass negative Zinsen bei der ABS nicht zur Maximierung von Erträgen eingeführt wurden», sagt ABS-Sprecher Rico Travella.

«Die in den letzten Jahren stark wachsende Zahl von Kundinnen und Kunden ist für uns ein Indiz, dass ihnen wertebasiertes Banking etwas wert ist», so Travella.

Negativzins als Strafe

Die ABS positioniert sich als Anti-Grossbank. Nah und transparent. Nicht auf der Jagd nach dem Portemonnaie der Welt. Eine eigentliche Website im weltmännischen Englisch fehlt. Stattdessen gibt es den Hinweis, dass die Bank einzig in der Schweiz operiere. Also müssen eine französische und eine deutsche Ausgabe genügen.

In einem Punkt aber ist sich die Branche einig. Selbst die kleine ABS zieht mit. Der Negativzins sei kein Strafzins, heisst es. «Es gibt keine Verpflichtung oder Vorschrift, Liquidität auf einem Konto zu halten oder in Form von Liquidität zu sparen», so Travella. Die einzige gesetzlich festgelegte Sparpflicht sei die zweite Säule.

Und hier ist die Sachlage glasklar, wie der ABS-Sprecher sagt: «Auf Konten der zweiten Säule sind Negativzinsen von Gesetzes wegen untersagt.»

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