Seit Jahrzehnten sorgt die Besteuerung des Eigenmietwerts für grosse Diskussionen. Ende September unterstützte eine knappe Mehrheit des Ständerats die neueste Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese Reform geht etwas weniger weit als der Vorschlag des Bundesrats. Weil unter anderem der Eigenmietwert von Zweitwohnungen weiterhin besteuert werden soll.
Nichtsdestotrotz: Wird der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft, würden aktuell die Mehrheit der Hausbesitzer davon profitieren. Laut der Immobilienberatungsfirma Wüest Partner würde es unter den heutigen Umständen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu Steuerausfällen von rund 1,7 Milliarden Franken führen.
Günstiger Zeitpunkt für Abschaffung
Oder anders gesagt: Hauseigentümer könnten bei der vom Ständerat verabschiedete Variante Steuern im Wert von 1,7 Milliarden Franken sparen. Umgerechnet auf den einzelnen Hausbesitzer ergäben sich Steuerersparnisse von durchschnittlich 1,8 Prozent des Marktwerts der eigenen Liegenschaft.
Dank der rekordtiefen Hypothekarzinsen dürften aktuell die meisten Hausbesitzer durch die Abschaffung des Eigenmietwerts Steuern sparen. Denn solange der Eigenmietwert in der Schweiz zum steuerbaren Einkommen zählt, können im Gegenzug bestimmte Abzüge vom steuerbaren Einkommen gemacht werden. Dazu gehören unter anderem der Schuldzinsabzug und die Unterhaltskosten.
Rentner profitieren am stärksten
Das tiefe Hypothekarzinsniveau führt dazu, dass Hausbesitzer kaum noch vom Schuldzinsabzug bei den Steuern profitieren. Gleichzeitig erhöht der Eigenmietwert das steuerbare Einkommen jedoch erheblich.
Solange die Hypothekarzinsen tief sind, sind die Abzüge für viele Immobilieneigentümer also tiefer als die Steuer auf dem Eigenmietwert. Ein Systemwechsel würde diesen Eigentümern deswegen entgegenkommen. Am meisten all jenen, die ihre Schulden weitgehend oder voll abbezahlt haben, was vor allem bei Rentnern der Fall sein dürfte.
Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.
Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.
Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.
Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.