100 Quadratmeter für 790‘000 Franken – Rekord!
Die Luft für Eigenheim-Käufer wird immer dünner

Am Mittwoch warnte die Schweizerische Nationalbank (SNB) vor steigenden Risiken auf dem Immo-Markt. Aktuelle Zahlen zeigen: Noch nie kosteten 100 Quadratmetern Wohnfläche mehr als heute.
Publiziert: 02.09.2021 um 10:33 Uhr
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Die Immobilienpreise steigen weiter. Pro Quadratmeter Wohnfläche hat der geforderte Preis per Ende August bei gut 7900 Franken gelegen, was gegenüber dem Vormonat einer Verteuerung um 1,8 Prozent entspricht.
Foto: Keystone

Die Warnung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist klar und deutlich: Die Risiken am Immobilienmarkt nehmen zu. Die SNB erachtet die Verwundbarkeit der Hypothekar- und Immobilienmärkten gegenwärtig als hoch. Wie dünn die Luft für Eigenheim-Käufer tatsächlich ist, zeigen aktuelle Zahlen des Immobilien-Beratungsunternehmens IAZI und Immoscout 24 vom Mittwoch.

Die Preise für Wohneigentum haben ein Rekordhoch erreicht. Immer mehr Suchende drängen auf den Markt für Wohneigentum, so das Fazit der monatlichen Erhebung. Darauf hätten die Anbieter auch im August mit einer deutlichen Preiserhöhung reagiert. Am stärksten betroffen ist das Stockwerkeigentum.

Alle wollen kaufen

Dort stiegen die Preise im letzten Monat in schwindelerregende Höhen: Pro Quadratmeter Wohnfläche hat der geforderte Preis gemäss Erhebung per Ende August bei gut 7900 Franken gelegen, was gegenüber dem Vormonat einer Verteuerung um 1,8 Prozent entspricht. Für eine typische Wohnung von 100 Quadratmetern ergibt sich damit im Schweizer Mittel ein ausgeschriebener Preis von rund 790'000 Franken. Das sei ein Rekord.

Die Preise für Einfamilienhäuser stagnierten hingegen mit einem Plus von 0,1 Prozent auf hohem Niveau. Mit etwa 7050 Franken liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis unter jenem für Stockwerkeigentum. Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt jedoch rund 160 Quadratmeter. Der mittlere Angebotspreis pro Objekt liegt damit bei über 1,1 Millionen Franken.

Keine Erholung in Sicht

So bald ist hier auch keine Entspannung in Sicht. Je stärker die Preise anzögen, desto eher würden Verkäufer mit dem Abstossen der Liegenschaft zuwarten, vermuten IAZI und Immoscout 24. Das Angebot auf dem ausgetrockneten Markt dürfte deshalb vorerst knapp bleiben. Eine starke Zunahme der Bautätigkeit oder ein Einbruch der Nachfrage zeichne sich nicht ab.

Gute Nachrichten gibt es hingegen für jene Menschen auf der Suche nach einer Mietwohnung. Hier sanken die Angebotspreise im August durchschnittlich um 0,5 Prozent – allerdings mit deutlichen regionalen Unterschieden. (SDA dvo)

Stockwerkeigentum versus Eigenheim

Es gibt einige Faktoren, die Stockwerkeigentum vom Eigenheim unterscheiden. Käufer einer Eigentumswohnung kaufen nicht das ganze Grundstück, sondern nur einen Anteil davon. Das bedeutet auch, dass sie Teil einer Eigentümer-Gemeinschaft sind. Sie sind an ein Reglement gebunden und müssen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft berücksichtigen.

Und Stockwerkeigentümer müssen – zumindest zu einem Teil – für die Kosten der gesamten Immobilie aufkommen. Sie beteiligen sich an den Unterhaltskosten der gemeinschaftlich genutzten Räume wie Treppenhaus oder Lift. Auch die Betriebskosten für Heizung, Wasser, Hauswartung und Gartenpflege wird unter den Eigentümern aufgeteilt.

Ein Stockwerkeigentümer ist auch, was bauliche Massnahmen angeht, weniger frei als ein Eigenheimbesitzer. Für eine Katzentreppe an der Fassade muss beispielsweise die Zustimmung der Gemeinschaft eingeholt werden.

Es gibt einige Faktoren, die Stockwerkeigentum vom Eigenheim unterscheiden. Käufer einer Eigentumswohnung kaufen nicht das ganze Grundstück, sondern nur einen Anteil davon. Das bedeutet auch, dass sie Teil einer Eigentümer-Gemeinschaft sind. Sie sind an ein Reglement gebunden und müssen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft berücksichtigen.

Und Stockwerkeigentümer müssen – zumindest zu einem Teil – für die Kosten der gesamten Immobilie aufkommen. Sie beteiligen sich an den Unterhaltskosten der gemeinschaftlich genutzten Räume wie Treppenhaus oder Lift. Auch die Betriebskosten für Heizung, Wasser, Hauswartung und Gartenpflege wird unter den Eigentümern aufgeteilt.

Ein Stockwerkeigentümer ist auch, was bauliche Massnahmen angeht, weniger frei als ein Eigenheimbesitzer. Für eine Katzentreppe an der Fassade muss beispielsweise die Zustimmung der Gemeinschaft eingeholt werden.

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