Bis Ende März bleibt noch Zeit, die Steuererklärung auszufüllen – vorausgesetzt, man beantragt keine Fristverlängerung. Deshalb lohnt es sich, das unliebsame Thema rechtzeitig anzugehen, die Unterlagen zusammenzusuchen.
Elektronik hilft
Immer mehr Firmen senden Lohnausweise nicht mehr nach Hause, sondern stellen einen Link im Intranet zur Verfügung. Das spart viel Papier. Richtig organisiert, macht das Ausfüllen der Steuererklärung beinahe schon Spass! Vor allem dann, wenn man die Onlinesteuererklärung ausfüllt, welche die meisten Kantone zur Verfügung stellen, und nicht vergisst, den virtuellen Assistenten einzuschalten, der Abzüge automatisch berechnet.
Ein staatlicher Assistent mit hohem Bürgersinn: «Die Kantone haben den Onlineassistenten im Sinne der Bürger programmiert. Da muss man sich keine Sorgen machen», räumt Denis Boivin (50) Bedenken aus, der Staat könnte den einen oder anderen Steuerabzug unterschlagen. Boivin ist Leiter Steuern und Recht bei der Treuhandfirma BDO.
Für alle, die nicht an einer allergischen Reaktion auf die Steuererklärung leiden, zwölf Steuerspartipps der BDO-Experten, die sich lohnen.
Tipp 1: Alle Abzüge geltend machen und belegen
Klingt banal, ist aber wichtig. Jeder Steuerpflichtige muss steuermindernde Faktoren belegen können. Es empfiehlt sich daher, die Belege schon während des Steuerjahrs geordnet abzulegen, damit sie Ende Jahr griffbereit sind.
Tipp 2: Pauschalen nicht vergessen
Fürs Pendeln, für Versicherungen und andere Auslagen erlaubt die Steuererklärung Pauschalabzüge. Kontrolliere, ob du auch keinen vergessen hast.
Tipp 3: Fürs Alter vorsorgen
Du kannst jedes Jahr einen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Für Angestellte sind dies 2023 maximal 7056 Franken. Für Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule sind dies bis zu zwanzig Prozent des Einkommens und maximal 35'280 Franken.
Tipp 4: Kinderbetreuungsabzug
Bei allen Kantonen und beim Bund kann ein Kinderbetreuungsabzug geltend gemacht werden.
Tipp 5: Unternutzungsabzug beim Eigenmietwert
Selbst wenn die Kinder längst auf eigenen Beinen stehen, lassen sich noch Steuern sparen. Bei Liegenschaften, die nach dem Auszug der Kinder oder dem Versterben des Lebenspartners zu gross geworden sind, kann der sog. «Unternutzungsabzug» verlangt werden.
Tipp 6: Vermögensverwaltungskosten
abziehenAuch wenn die Börse mal nicht so performt, fallen Gebühren für die Vermögensverwaltung an. Diese Kosten der Vermögensverwaltung durch Dritte können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. In verschiedenen Kantonen kann zwischen dem effektiven Abzug und einem Pauschalbetrag von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens gewählt werden.
Tipp 7: Bildung lohnt sich
Sämtliche selbst bezahlten Aus- und Weiterbildungskosten sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Der Maximalbetrag beträgt 12'000 Franken, in Basel-Stadt gar 18'000 Franken.
Tipp 8: Gesundheitskosten geltend machen
Selbst getragene Krankheitskosten und behinderungsbedingte Kosten können abgezogen werden, wenn sie höher als 5 Prozent des Nettoeinkommens sind. Bei einem Nettoeinkommen von 60'000 Franken kann man also Krankheitskosten abziehen, die 3000 Franken übersteigen.
Tipp 9: Spenden angeben
Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Tipp 10: Indirekte Amortisation von Hypotheken
Bei der indirekten Amortisation werden die Rückzahlungen an die Bank auf ein Konto der Säule 3a geleistet, das der Bank als Sicherheit dient. Dadurch bleiben die Hypothekarschuld und die Schuldzinsen unverändert hoch und können vom Vermögen bzw. Einkommen vollumfänglich abgezogen werden.
Tipp 11: Energie und Steuern sparen
Investitionen, die dem Energiesparen dienen, können auch bei Wertvermehrung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (ausser im Kanton Luzern).
Tipp 12: Steuerschuld frühzeitig begleichen
Geld, das auf dem Sparkonto liegt, zahlt (fast) keine Zinsen mehr. Geld bei den Steuerämtern dagegen schon. Je nach Kanton werden für frühzeitig einbezahlte Steuern Zinsen gutgeschrieben. Aber Achtung: Wer zu spät zahlt, muss happige Strafzinsen abliefern.