Es ist das zweite Mal in kurzer Zeit, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) eindringlich vor den Gefahren an den Immo-Märkten warnt. Laut der SNB haben die Risiken am Immobilienmarkt noch einmal zugenommen. Erst vor kurzem betonte SNB-Direktoriumsmitglied Fritz Zurbrügg (61), dass die Gefahren am Immobilienmarkt zunehmen.
Auf die Reaktivierung des sogenannten antizyklischen Kapitalpuffers verzichtet die SNB aber vorerst. Die Hypothekarkredite und Wohnliegenschaftspreise seien in den letzten Quartalen stark angestiegen, teilte die SNB am Donnerstag im Rahmen ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung mit. Insgesamt habe die Verwundbarkeit des Hypothekar- und Immobilienmarkts weiter zugenommen.
Puffer wird nicht reaktiviert
Gleichwohl verzichten die Währungshüter darauf, beim Bundesrat den Antrag zu stellen, den antizyklischen Kapitalpuffer für Banken zu reaktivieren. Experten hatten im Vorfeld zum Teil mit einem solchen Schritt gerechnet.
Es werde aber regelmässig geprüft, ob das Instrument reaktiviert werden müsse, schrieb die SNB in ihrer Mitteilung. Der Puffer war im Frühjahr 2020 im Zuge der Coronakrise ausser Kraft gesetzt worden
Überschuldung entgegenwirken
Der antizyklische Kapitalpuffer soll die Widerstandskraft des Bankensektors stärken, wenn sich Fehlentwicklungen am Kreditmarkt aufbauen. In der Schweiz steht das Instrument seit Juli 2012 zur Verfügung.
Ist der Kapitalpuffer aktiviert, sind die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken. Zudem erhöhen sich dadurch die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Ungleichgewichten entgegenwirkt.
Im Februar 2013 hatte der Bundesrat erstmals beschlossen, den antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Anlass waren das starke Wachstum der Hypothekarkredite und der Immobilienpreise.
Kreditvergabe regulieren
Ab Ende September 2013 wurden daher alle Schweizer Banken sowie Tochtergesellschaften ausländischer Banken in der Schweiz verpflichtet, einen Eigenmittelpuffer in der Höhe von 1 Prozent ihrer risikogewichteten Positionen zu halten, bei denen eine Wohnliegenschaft als Grundpfand gehalten wurde. Am 22. Januar 2014 wurde der Kapitalpuffer auf 2 Prozent erhöht.
Ende März 2020 genehmigte der Bundesrat den Antrag der SNB auf Deaktivierung des Kapitalpuffers, um den Banken im Zusammenhang mit der Coronakrise den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe zu gewähren. (SDA/dvo)