Sie rebelliert gegen die Finma
Jung-Beizerin will ihr Restaurant trotz Verbot morgen öffnen

Juliette Bülowius' Traum vom eigenen Restaurant in der Berner Innenstadt droht wegen der Finanzmarktaufsicht zu platzen. Doch so leicht gibt sich die Jung-Beizerin nicht geschlagen.
Publiziert: 10:05 Uhr
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Aktualisiert: vor 33 Minuten
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Juliette Bülowius wollte ihr Restaurant Supernova in der Berner Innenstadt eigentlich schon am 8. November eröffnen.

Auf einen Blick

  • Finma verhindert Restauranteröffnung, Chefin Bülowius will trotzdem am Freitag eröffnen
  • Vier Stockwerke gemietet für Gastrokonzept mit Restaurant, Bar und Social Club
  • Bülowius verliert durch Finma-Einschreiten viel Geld
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Eröffnung des Restaurants Supernova in der Berner Innenstadt Anfang Monat verhindert und der Chefin Juliette Bülowius (26) die Schlüssel abgenommen. Doch so leicht lässt sich die Jung-Gastronomin nicht unterkriegen. Nun nimmt sie es mit der Finma auf und will am Freitagabend ihre ersten Gäste empfangen.

«Ich werde am Freitag um 18 Uhr den Betrieb eröffnen», sagt Bülowius zu Blick. Sie ist überzeugt: «Die Behörde hat mir den Schlüssel widerrechtlich abgenommen.» Doch Bülowius hatte einen Plan B und einen Ersatzschüssel, jetzt ist alles vorbereitet.

Enforcementverfahren gegen Vermieter

Vier Stockwerke mietet Bülowius an der Schauplatzgasse 22 in Bern, in denen sie ein Gastrokonzept samt Restaurant, Bar und Social Club umgesetzt hat.

Warum die Jung-Gastronomin überhaupt Ärger mit der Finma hat? Dieses hat im September und Oktober gegen zehn miteinander verflochtenen Gesellschaften ein Enforcementverfahren eröffnet – darunter auch die Firma, der die Immobilie mit Bülowius' Restaurant gehört. Ein Enforcementverfahren ist ein rechtlicher Prozess, mit dem die Finma mögliche Verstösse gegen das Finanzmarktrecht untersucht und Massnahmen ergreift.

Warum die Finma bei Restaurant eingeschritten ist

Zu den ins Verfahren involvierten Personen gehören die Firmenchefs Alexander und Madeleine Hübner. Und mit einem der beiden hat Bülowius ihren Untermietvertrag abgeschlossen. «Der Vertrag ist gültig. Ich habe ihn von mehreren Anwälten prüfen lassen», sagte Bülowius bereits letzte Woche zu Blick.

Die Behörde sieht das anders und teilte letzten Freitag mit: Die Finma verfüge über konkrete Anhaltspunkte, wonach der Untermietvertrag unrechtmässig zustande gekommen sein könnte.

Grosser finanzieller Schaden

Für Bülowius und ihr Team hat das Einschreiten der Behörden weitreichende Konsequenzen. Sechs Monate lang habe sie auf den vier gemieteten Stockwerken alles für die Eröffnung vorbereitet. Dann konnte sie nicht loslegen und verliere deshalb jeden Tag wahnsinnig viel Geld, wie sie sagt. Und dann wäre da noch das eingeplante Personal. «Es stehen Existenzen auf dem Spiel», betont Bülowius.

Die Einnahmen vom Zibelemärit sind ihr bereits entgangen. Nun will sie nicht auch noch auf das ganze Geschäft in der Vorweihnachtszeit verzichten.

Wie die Finma auf die Rebellion reagiert, ist noch offen. Die Finanzmarktaufsicht hat zumindest bei einem Teil bereits der Gesellschaften, gegen die das Enforcementverfahren läuft, zurückgerudert. Die Firmen dürfen wieder operativ tätig sein, nachdem der Untersuchungsbeauftragte sie längere Zeit komplett stillgelegt hat.

Es bestehe «der dringende Verdacht, dass die in das Verfahren involvierten Personen als Gruppe mehrere finanzmarktrechtlich unerlaubte Tätigkeiten ohne die notwendigen Bewilligungen ausgeübt haben», führte die Finma am letzten Freitag aus.

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