Wer im Internet über eine Kleinanzeige mit wertvollen Stücken handelt und keine persönliche Übergabe mit direkter Bezahlung vereinbart, geht immer ein gewisses Risiko ein. Dabei sind tendenziell eher Käufer in Gefahr, übers Ohr gehauen zu werden.
Die Verkaufsplattform Anibis.ch hat aus diesem Grund die Funktion «Sicheres Bezahlen» eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Art Treuhanddienst der französischen Firma Tripartie, der für eine bescheidene Gebühr zwischen den handelseinigen Partnern dafür sorgt, dass Geld und Ware ankommen.
Auch ein sicheres Bezahlsystem hilft jedoch nichts, wenn Betrüger es mit einem raffinierten Trick einfach umgehen. Das musste Marietta W.* erfahren, als sie über Anibis.ch eine teure Handtasche der Marke Balenciaga zum Verkauf anbot. Schnell meldete sich ein Interessent mit dem Pseudonym angelskiss_27, der bereit war, die geforderten 2200 Franken zu bezahlen.
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Verlust statt Gewinn
Kaum war der Deal abgeschlossen, erhielt Marietta W. eine SMS mit einem Link, um ihre Bankdaten anzugeben. In der Meinung, damit auf die Website für das sichere Bezahlen zu kommen, klickte sie auf den Link und gab Nummer, Ablaufdatum und Sicherheitsnummer ihrer Debitkarte an. Weil dies angeblich nicht klappte, gab sie anschliessend auch noch die Angaben der Kreditkarte ihrer Mutter ein.
Der Schreck folgte unmittelbar darauf: Marietta W. realisierte, dass von den beiden Karten innert Minuten rund 3100 Franken für eine Investition in Bitcoins abgebucht worden waren – sie war einem Betrüger aufgesessen. Statt eines Gewinns von 2200 Franken resultiert nun ein Verlust.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Anibis und der Treuhanddienst Tripartie bedauern den Vorfall, weisen aber jegliche Verantwortung von sich. Der Betrug habe ausserhalb ihrer Plattformen stattgefunden, Marietta W. könne deshalb nicht entschädigt werden, erklären sie auf Anfrage. Anibis hatte nach eigenen Angaben im Juli pro Woche rund 75 Meldungen und Anfragen im Zusammenhang mit vermuteten Betrügereien. Angesichts von wöchentlich rund 80’000 Angeboten würden sich die Betrugsversuche damit im Promillebereich bewegen, erklärt eine Sprecherin.
Bund rät zu Strafanzeige
Eine ebenso dreiste Betrugsmasche, wie sie Marietta W. erlebt hat, läuft laut Blick derzeit mit der Bezahl-App Twint. Betrüger schicken demnach nach einem abgeschlossenen Deal statt einer Überweisung einfach eine Zahlungsaufforderung für den vereinbarten Betrag. Wer als Verkäufer auf den entsprechenden Button klickt, hat sein Geld verloren.
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) hält fest, dass es zahlreiche weitere Tricks gibt, mit denen Betrüger versuchen, Nutzerinnen und Nutzer von Verkaufsplattformen auf Websites zu locken, auf denen sie ihre Kreditkarten inklusive Sicherheitsnummer angeben sollen. Das NCSC rät zu einer Strafanzeige, wenn man auf einen solchen Trick hereingefallen ist.
*Name der Redaktion bekannt