Eine 28-jährige Zürcherin besucht ihre Freundin für ein gemeinsames Abendessen. Sie parkiert vor deren Haus und bezahlt den Parkplatz via Twint für mehrere Stunden. Als sie nach dem Abendessen zurückkommt, findet sie eine Forderung auf Umtriebsentschädigung von 50 Franken. Die Twint-App hatte ihre Parkzeit nach drei Minuten beendet. Das berichtete «Züri Today».
Eine Umtriebsentschädigung ist eine Art private Parkbusse. Wer fälschlicherweise auf einem privaten Grundstück parkiert, kann von dessen Eigentümer für seine Aufwände zur Kasse gebeten werden. Die Entschädigungen fordern meistens nicht die Eigentümer, sondern ein beauftragtes Privatunternehmen ein. Angemessen sind Umtriebsentschädigungen zwischen 30 und 52 Franken. Im Fall der Züricherin handelte es sich um die Firma Parkon, die sich auf derartige Parkbussen spezialisiert hat.
Keine Antwort auf Einsprache
Die 28-Jährige erhebt bei Parkon via Kontaktformular Einsprache aufgrund des technischen Problems bei Twint. Eine Antwort erhielt sie allerdings nicht. Parkon teilt auf Anfrage von «Züri Today» mit, an Rechnungen, die «nachweislich aufgrund eines Fehlers durch unser Personal oder den von uns verwendeten Kontrolltools ausgestellt wurden», nicht festzuhalten.
Der Konsumentenschutz rät, bei einem technischen Fehler auf den Twint-Support der eigenen Bank zuzugehen und nachzufragen, wieso die Zahlung abgebrochen wurde. Wenn tatsächlich ein technischer Fehler bei Twint vorliegt, trifft die Autofahrerin keine Schuld.
Twint übernimmt Kosten bei technischen Fehlern
Der Bezahldienst Twint gibt an, dass das Unternehmen die Kosten übernehme, falls ein technisches Problem zum Abbruch der Parkzeit geführt hat. Da sich die Zürcherin bereits beim Twint-Dienst ihrer Bank und bei Parkon gemeldet hat, muss sie nun abwarten, nachfragen oder die 50 Franken schlucken. (lui)