«Die Schweizer hängen noch am Bargeld»
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Blick-Wirtschaftsredaktor:«Die Schweizer hängen noch am Bargeld»

Bargeld oder Mini-Gebühr im Lädeli
Bezahlen mit Karte, aber nur ab 10 Franken – ist das rechtens?

In kleinen Läden und einigen Restaurants ist Kartenzahlung erst ab 10 Franken möglich. Was steckt dahinter? Ist das überhaupt erlaubt? Und warum jeder Betrieb Bargeld von seinen Kunden akzeptieren muss.
Publiziert: 06.06.2023 um 00:27 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2023 um 10:04 Uhr
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Ein Käseladen in Zürich verlangt bei Kartenzahlung unter 10 Franken 50 Rappen von seiner Kundschaft.
Foto: Leserfoto

Das gute, alte Bargeld in Ehren. Aber Schweizerinnen und Schweizer zahlen vermehrt mit Karten oder per Handy. Das passt längst nicht allen Ladenbetreibern. In einigen Restaurants und vielen kleinen Betrieben ist eine Kartenzahlung erst ab 10 oder 15 Franken möglich.

Dürfen Anbieter solche Untergrenzen festlegen? «Es ist nicht illegal, wenn Händler Kartenzahlungen erst ab einer bestimmten Summe annehmen. Sie verstossen damit gegen kein Gesetz, keine Verordnung und keinen Entscheid einer Behörde, etwa der Weko», sagt Olivier Schaller (57), Vizedirektor der Wettbewerbskommission (Weko). Allerdings würden sie damit möglicherweise Verträge mit Zahlungsdienstleistern verletzten, die sie für die Kartenannahme abgeschlossen haben. «Das kann Folgen haben, wie etwa eine Konventionalstrafe oder eine Kündigung des Vertrages.» Die Kundschaft ist davon vorderhand nicht betroffen.

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Uninteressant für die Läden

Zahlungsdienstleister verlangen entweder einen fixen Prozentsatz – zum Beispiel 1,5 Prozent pro Transaktion. Egal, wie hoch der Betrag des Einkaufs ist. Oder einen festen Preis pro Einkauf – meist 50 Rappen. Die Folge: Wenn eine Kundin etwas für 2.50 Franken einkauft, dann fällt das massiv stärker für den Ladenbetreiber ins Gewicht, als bei einem Einkauf von 50 Franken. Und ist für ein Geschäft entsprechend uninteressant.

Deshalb verlangen immer mehr Geschäfte eine Transaktionsgebühr für Kleinstbeträge. Das zeigt stellvertretend ein kleiner Käseladen in der Region Zürich, der für die Kartenzahlung bei Beträgen unter 10 Franken 50 Rappen einfordert. Dies ist für den Kunden auf einem Hinweisschild beim Zahlterminal ersichtlich. «Wichtig ist, dass die Spielregeln für die Konsumenten klar sind», sagt Schaller.

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Viele Kundinnen und Kunden sind sich nicht bewusst, dass die Verkäufer teils massiv drauflegen, wenn kleine Beträge mit Karten oder mit Twint bezahlt werden, sagt die Besitzerin* eines Teeladens zu Blick. «Im Gegenteil, sie glauben, dass sie uns damit einen Gefallen tun, wenn sie digital bezahlen.»

Ralf Beyeler (44) vom Vergleichsdienst Moneyland weiss: «In den Verträgen zwischen Geschäften und Zahlungsdienstleistern gibt es oft Klauseln, dass Kreditkarten immer angenommen werden müssen.» Kleinere Läden hätten wegen der Gebühren Mühe mit Kartenzahlungen. «Früher zahlte ein Laden etwa bei Maestro 30 Rappen pro Transaktion. Heute werden die Gebühren meist prozentual erhoben.» Das schenkt ein.

Übrigens: Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel kennt eine ausdrückliche Annahmepflicht von Bargeld: «Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.» Bei einem Verstoss gibt es allerdings keine Sanktionen. Geschäfte dürfen selber bestimmen, welches Geld sie annehmen. Sie müssen dies den Kunden einfach transparent machen. Etwa mit einem Schild bei der Kasse.

* Name der Redaktion bekannt

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