Schweizer Imbiss kämpft gegen globalen Riesen
Burger King vs. Burek King kommt vors Bundesverwaltungsgericht

Burger King streitet mit einer kleingewerblichen Schweizer Burek-Marke. Jetzt geht der Fall vors Bundesverwaltungsgericht.
Publiziert: 19.01.2024 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 19.01.2024 um 13:02 Uhr
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Burger King und Burek King.
Foto: ZVG
Andreas Güntert
Handelszeitung

Der Kunde ist König. Darauf könnten sich die zwei Gastronomen wohl noch einigen. Aber ansonsten gehen die Meinungen der beiden royalen Anbieter weit auseinander, wie der Streitfall «CH-Marke 462717» gegen «CH-Marke 779461» zeigt. Oder mundgerechter: Burger King Corporation gegen Burek King GmbH.

Dass sich ein kleingewerblicher Schweizer Burek-Anbieter mit der Auszeichnung «King» schmückt, war Burger King schon länger ein Dorn im Auge. Bereits Ende 2022 schwante den aargauischen Imbiss-Betreibern von Burek King Böses. Sie hätten Post von Burger King bekommen, berichteten sie dem «Blick» mit der Aufforderung, ihr Logo zu ändern. Was die selbstgekrönten Schweizer Burek-Könige weder einsehen noch tun wollten: «Burger King hat ja einen Burger als Logo und keine Krone.»

«Ähnlichkeiten in Schrift- und Lautbild»

Doch so einfach ist es nicht. Das zeigt die Verfügung in diesem Widerspruchsverfahren, das vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) kürzlich veröffentlicht wurde. Das Verfahren wurde nötig, weil Burger King – diese Marke ist in der Schweiz seit 1999 eingetragen – Einspruch gegen Burek King einlegte, dessen Marke Ende 2021 zur Eintragung kam.

Präambel: Das Wesen des Burgers ist wohl allgemein bekannt; beim Burek handelt es sich um die Balkan-geprägte Variante des türkischen Börek, einem Teiggericht mit würziger Füllung.

Burger King oder Burek King – könnte das zu Verwechslung führen? Die Markenschutzexperten gruben sich in optische, lautmalerische und gastronomische Bereiche ein. Und sie schauten sich die Sache Buchstabe für Buchstabe an. Die Wörter «Burger» und «Burek» seien «annähernd gleich lang», stimmten in der Anfangssilbe «Bur» überein, enthielten in der Endsilbe den Vokal «e»; zudem sei die Vokalfolge «u und e» identisch. Weil es auch eine Übereinstimmung mit dem Wort «King» gebe, so die Folgerung, führe das «zwangsläufig zu Ähnlichkeiten in Schrift- und Klangbild.»

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Nächste Streit-Station: St. Gallen

Anwälte der Burek-Fraktion machten eine «Kennzeichnungsschwäche der älteren Marke durch Verwässerung» geltend. Ihr Argument: Im Schweizerischen Markenschutzregister seien viele ähnliche Brands eingetragen, ganze 25 aktive Marken mit dem Bestandteil «King» und 42 mit «Burger».

Artikel aus der «Handelszeitung»

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Das IGE sah es aber in der Summe anders. Vorläufiges Fazit des Zwists: Wenn es um populäre Gastronomie mit Schwerpunkt Fleisch und Vorsilbe «Bur» geht, darf es nur einen König geben. Weil die beiden Marken zu ähnlich seien: «Es besteht die Gefahr des Verlesens und Verhörens, weshalb Fehlzurechnungen nicht ausgeschlossen sind», schreibt das IGE. Die widersprechende Partei, also Burger King, «ist mit ihrem Begehren mehrheitlich, das heisst zu gut drei Vierteln durchgedrungen.»

Was der Burek-Fraktion so nicht passt. «Hängig bei BVGer», lautet der jüngste Eintrag bei der Marke Burek King. Was bedeutet: Der Fall wird jetzt zum Juristenfutter am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

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