Schlupflöcher bei «Lex Koller» – Vermögen machen am Brienzersee
Behörden bewilligen Oman-Investor Kauf von Luxus-Grundstück

Ein omanischer Geschäftsmann kaufte 2009 ein Grundstück am Brienzersee. Nun verkauft er es – für den sechsfachen Wert. Dabei bewilligten ihm die Behörden mehrmals Gesuche, die die gesetzlichen Auflagen übersteigen.
Publiziert: 16.11.2023 um 14:45 Uhr
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Aktualisiert: 16.11.2023 um 18:32 Uhr
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2009 kaufte ein omanischer Geschäftsmann dieses Anwesen in Niederried bei Interlaken BE.
Foto: Christian Pfander / Tamedia AG

2009 kaufte ein omanischer Geschäftsmann am Brienzersee ein Grundstück mit Haus für 1’045’000 Franken. Nun will er es für mehr als das Sechsfache weiterverkaufen. Das Pikante dabei: Die idyllische Liegenschaft ist grösser als es das Gesetz erlaubt. Dennoch winkten die Gemeinde und Bund die Begehren des ausländischen Besitzers mehrfach durch, wie Recherchen von «Der Bund» zeigen.

Seit 1983 gilt in der Schweiz die «Lex Koller», die den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland reguliert. Das Gesetz soll verhindern, dass reiche Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz nach Belieben Liegenschaften aufkaufen und so die Preise in die Höhe treiben. Ausländerinnen und Ausländer ausserhalb der EU können nur eine Wohneinheit erwerben, sofern das Grundstück nicht grösser als 1000 Quadratmeter ist, die Nettowohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt und der Wohnraum nicht weitervermietet wird.

Gesuche seien rechtmässig erlaubt worden

Im Fall des omanischen Geschäftsmanns machten die Behörden jedoch einige Ausnahmen. So liegt die Grundstückfläche 70 Quadratmeter über den gesetzlichen Bestimmungen. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli sah die Überschreitung als «geringfügig» an und erlaubte den Kauf des Anwesens dennoch.

Acht Jahre später traf erneut ein Gesuch des Omanis ein. Der Geschäftsmann wollte das bestehende Gebäude komplett abreissen und durch einen Neubau ersetzen. In den Plänen überstieg die Nettowohnfläche den gesetzlichen Rahmen um 24 Quadratmeter. Doch wieder: Das Amt stimmte dem Vorhaben ohne Widerrede zu. «Eine Nettowohnfläche von 224 Quadratmeter ist für eine Familie mit sechs Kindern gerechtfertigt», schrieb die Behörde in der Beurteilung.

Martin Künzi, amtierender Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli, betont, dass im vorliegenden Fall alles rechtmässig abgelaufen sei. Beim Nachweis eines Mehrbedarfs würden Nettowohnflächen bis 250 Quadratmeter ohne Weiteres bewilligt. Dies sei konstante Praxis des Bundesamts für Justiz, sagt Künzi. Denn neben seinem Amt stimmten den Gesuchen des Omani auch das Bundesamt für Justiz und das Amt für Wirtschaft des Kantons Bern zu.

Verwirrendes Verkaufsinserat

Ob dies dem eigentlichen Begehren der «Lex Koller» zuträglich ist, bleibt fraglich. Denn mittlerweile hat der Geschäftsmann auf sein Grundstück ein Luxus-Einfamilienhaus gebaut. Der Verkaufspreis für die Liegenschaft liegt bei sagenhaften 6’890’000 Franken. Damit nicht genug: Auf dem Inserat ist die Bruttowohnfläche des Objekts plötzlich mit 498 Quadratmetern angegeben. Durch den Umbau soll sie sich also um mehr als das Doppelte vergrössert haben.

Sowohl das Regierungsstatthalteramt als auch die Gemeinde Niederried bei Interlaken widersprechen dieser Zahl. Denn es habe sogar eine Abnahme des Gebäudes stattgefunden, sagt Gemeindeverwalter Beat Glarner. Dabei sei kein Verstoss gegen die Maximalflächen festgestellt worden. Das zuständige Immobilienbüro spricht von einem Fehler bei der Übernahme der Daten. Die Vermarktung des Hauses sei inzwischen sistiert. (sak)

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