Verkauf ins Ausland
Bundesrat will keine Energie-Anlagen in «Lex Koller»

Schweizer Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nicht der «Lex Koller» unterstellt werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Verbot des Verkaufs ins Ausland nicht das richtige Mittel ist, um die Energieversorgung zu sichern.
Publiziert: 02.06.2023 um 18:41 Uhr
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Schweizer Wasserkraftwerke...
Foto: Keystone

Der Nationalrat debattiert voraussichtlich in der kommenden Woche über eine Vorlage seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N). Diese verlangt, Energie-Infrastrukturen dem Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu unterstellen, der so genannten «Lex Koller».

Bundesrat für Nichteintreten

Der Bundesrat beantragt dem Nationalrat, auf die Vorlage nicht einzutreten und sie somit abzulehnen. Laut seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme hält er die «Lex Koller» für nicht geeignet, um die Versorgung mit Energie zu sichern. Auch stellen sich ihm Fragen zur Eigentumsgarantie und zur Wirtschaftsfreiheit.

Die «Lex Koller» reguliere lediglich den Kauf von Grundstücken mit dem Ziel, den Ausverkauf des Bodens zu verhindern, macht der Bundesrat geltend. Das Bewilligungsverfahren sei auf kantonaler Ebene geregelt. Zu Gunsten von Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit sei von einer Anpassung der «Lex Koller» abzusehen.

Die Urek-N will mit der Vorlage strategische Energieinfrastrukturen vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren schützen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht ein fundamentales öffentliches Interesse, dass bedeutende energiewirtschaftliche Infrastrukturen nicht in ausländische Hände gelangen.

Verkauf nur unter Bedingungen

Den Verkauf ins Ausland von Wasserkraftwerken, Rohrleitungen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, AKW sowie des Stromnetzes will die Mehrheit der Urek-N nur noch unter eng definierten Bedingungen zulassen. Erlaubt bleiben sollen nach dem Willen der Mehrheit auch Investitionen aus dem Ausland, die keine beherrschende Stellung des Investors im Unternehmen zur Folge haben.

Die Minderheit lehnt die Vorlage grundsätzlich ab, weil sie sie als problematischen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit versteht. Weiter argumentiert die Minderheit, die Schweiz sei zur Stärkung ihrer Versorgungssicherheit auf ausländische Investoren angewiesen.

Die Kommission beschloss ihre Vorlage Ende März mit 15 zu 8 Stimmen. Angestossen hatte diese Nationalrätin Jacqueline Badran (61, SP) mit einer parlamentarischen Initiative, der die zuständigen Kommissionen beider Räte zugestimmt hatten.

In Besitz der öffentlichen Hand

In der Vernehmlassung machten Kritiker der Vorlage auch geltend, dass 90 Prozent der Strominfrastruktur bereits der Öffentlichkeit gehörten. Gleich argumentiert der Bundesrat. Würden Energie-Infrastrukturen im Besitz der öffentlichen Hand verkauft, bräuchte es ohnehin einen politischen Entscheid.

Der Bundesrat prüft im Auftrag des Parlaments zudem gesetzliche Grundlagen für eine Investitionskontrolle. Eine solche würde zum Schutz der Energie-Infrastruktur beitragen, schreibt er. Erst vor Kurzem entschied er indes auf Grund der vorgebrachten Skepsis, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. (SDA)

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