Der Entscheid in der Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrats (Urek-N) fiel mit 15 zu 8 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Auslöser für die Revision war eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (ZH), der beide Parlamentskommissionen zugestimmt hatten.
Die Vorlage hat zum Ziel, strategische Energieinfrastrukturen vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht ein fundamentales öffentliches Interesse, dass bedeutende energiewirtschaftliche Infrastrukturen nicht in ausländische Hände gelangen. Dies scheine angesichts der angespannten Lage bei der Versorgungssicherheit umso wichtiger.
Mehrheitlich gehört Infrastruktur der öffentlichen Hand
Den Verkauf ins Ausland von Wasserkraftwerken, Rohrleitungen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, Atomkraftwerken sowie des Stromnetzes will die Urek-N nur noch unter eng definierten Bedingungen zulassen. Weiter erlaubt sein sollen jene Investitionen aus dem Ausland, die keine beherrschende Stellung des Investors im Unternehmen zur Folge haben. Eine Minderheit beantragt, auf diese Ausnahmebestimmung zu verzichten.
Die Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage grundsätzlich ab, weil sie darin einen problematischen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sieht. Weiter argumentiert die Minderheit, die Schweiz sei zur Stärkung ihrer Versorgungssicherheit auf ausländische Investoren angewiesen.
In der vor Jahresfrist abgelaufenen Vernehmlassung kritisierten mehrere Wirtschaftsverbände, die FDP und die GLP die Vorlage. 90 Prozent der Strominfrastruktur würden bereits der Öffentlichkeit gehören, führten sie ins Feld. (SDA)