Mit 103 zu 78 Stimmen bei sieben Enthaltungen kam der Vorstoss des Bündner FDP-Ständerats Martin Schmid (54) im Nationalrat durch.
Die Befürworter dieser Vorlage wollen damit der Wohnungsnot in Tourismusregionen entgegenwirken. Um eine Erleichterung zu erzielen, sollen diese Grundstücke künftig als «Betriebsstätten» von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden.
Der Betrieb eines Hotels erfordere viel Personal, das vor Ort beherbergt werden müsse - insbesondere in den Bergen, sagte Kommissionssprecher Sidney Kamerzin (48). In der Hotellerie müsse man vier und nicht zweimal pendeln, die Nähe der Unterkunft sei daher entscheidend. Eine Erleichterung sei also wünschenswert.
«Sonderbehandlung für Tourismusbranche nicht angebracht»
Eine Minderheit war jedoch der Ansicht, dass dadurch gerade in Tourismusregionen die Wohnungsnot für die Bevölkerung noch vergrössert werde, wie Minderheitensprecherin Tamara Funiciello (33) sagte. Ausserdem sei es bereits heute für ausländische Besitzer möglich, solche Grundstücke zu erwerben, wenn eine Bewilligung vorliege.
Der Bundesrat lehnte die Motion ebenfalls ab. Die Motion wolle eine Ausnahme für Hotelbesitzer machen, sagte Elisabeth Baume-Schneider (59). Die Wohnungsnot sei für alle schlimm, eine Sonderbehandlung der Tourismusbranche sei nicht angebracht. Die Minderheit und Baume-Schneider kamen mit ihren Voten jedoch nicht durch.
Weil der Ständerat der Motion bereits im März zugestimmt hatte, muss der Bundesrat sich nun an die Anpassung der sogenannten «Lex Koller» machen. (SDA)