Luxus-Resort in Schwierigkeiten
Bürgenstock vor Bundesgericht – wegen Küchen

Das Luxusresort Bürgenstock hat Probleme. Die Wohnungen und Villen verkaufen sich schlecht. Jetzt geht ein Bewilligungsstreit bis vor das Bundesgericht – schuld daran sind Küchen
Publiziert: 27.05.2023 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2023 um 14:17 Uhr
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Das Luxusresort Bürgenstock hat Probleme.
Foto: keystone-sda.ch

Hoch über dem Vierwaldstättersee thront das Luxusresort Bürgenstock: vier Hotels, zwölf Restaurants und 67 Wohnungen und Villen. Der Komplex gehört dem Staatsfonds von Katar. Und dieser steckt in Schwierigkeit, schreiben verschiedene Medien. Denn auch fünf Jahre nach der Eröffnung ist noch keine der Luxuswohnungen verkauft.

Das Resort unterliegt der Lex Koller. Das Gesetz erschwert den Erwerb und Verkauf von Wohneigentum durch ausländische Besitzer.

Damit die Katarer die Wohnungen trotzdem als Teil einer sogenannten Betriebsstätte – also als Teil einer hotelähnlichen Anlage – verkaufen konnten, erliess der Kanton Nidwalden strengen Auflagen: Unter anderem dürfen die Wohnungen keine richtigen Küchen eingebaut haben, sondern nur Kitchenette – die Bewohner wären nur also gezwungen, mehrheitlich im Hotel zu essen.

Vollwertige Küchen nur gegen Gebühr

Nachdem das Resort die Auflagen zuerst akzeptiert hatten, beantragten sie einige Jahre später, dass die Residenzen vollwertige Küchen erhalten sollen, um sie besser verkaufen zu können. Der Kanton erlaubte das, verlangte aber, dass Käufer und Mieter eine Service-Zusatzpauschale zwischen 900 und 2000 Franken pro Monat bezahlen müssen.

Das zuständige Bundesamt für Justiz – das die Lex Koller überwacht – legte gegen die Bewilligung des Kantons aber sein Veto ein. Der Hotelcharakter sei infrage gestellt und die Residenzen könnten zu gewöhnlichen Ferienwohnungen werden. Der Hotelcharakter ist nötig, damit die Suiten trotz Lex Koller an Ausländer verkauft werden können.

Fall geht bis vors Bundesgericht

Das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden teilt die Bedenken des Bundesamtes. Es untersagt zwar vollwertig ausgestattete Küchen nicht, verlangt aber vom Resort, dass es sicherstellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Suiten einen angemessenen Teil hotelmässiger Dienstleistungen einkaufe. Die 900 bis 2000 Franken würden «in keinem Verhältnis zu den luxuriösen Wohneinheiten» stehen. Es brauche griffigere betriebliche Auflagen.

Statt nun die Pauschale zu erhöhen, gibt es bereits die nächste Beschwerde. Wie das Bundesgericht auf Anfrage des «Tages-Anzeiger» bestätigt, wurde das Urteil weitergezogen. Von wem, ist noch unklar: Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagte die Bürgenstock Hotels AG, man prüfe noch allfällige Massnahmen. Das Bundesamt für Justiz kommentiere das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgrund des laufenden Verfahrens nicht, hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA. Es verwies darauf, dass die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen sei. (bro/SDA)

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