Schlafstörungen, Herzrasen, Reizbarkeit und Angstzuständen
Konsumentenschutz drängt auf Werbeverbot für Energydrinks

Energydrinks geraten immer mehr unter Druck. Europäische Länder schränken den Verkauf der Muntermacher-Getränke ein. Die Schweiz zögert.
Publiziert: 25.05.2024 um 14:28 Uhr
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Aktualisiert: 25.05.2024 um 14:46 Uhr
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Energydrinks sind gerade bei jungen Menschen beliebt.
Foto: Sven Thomann
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Caroline Freigang
Beobachter

Sie heissen Gönrgy, Monster oder Kong Strong: Energydrinks boomen. Gönrgy, der neue Energydrink des bekannten deutschen Werbeproduzenten und Streamers MontanaBlack, liegt momentan prominent in Migros-Filialen aus. «Neues Lieblingsgetränk meines 15-Jährigen» schreibt eine Nutzerin unter dem Produkt auf Migros.ch. Und genau das ist das Problem. Denn die bunten Dosen mit ihren coolen Logos werden gezielt für Jugendliche vermarktet. Und sie stehen in der Kritik, für eben diese besonders ungesund zu sein.

Energydrinks enthalten viel Koffein und Zucker. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist für Kinder und Jugendliche eine tägliche Aufnahme von maximal drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht unbedenklich. Bei einem 45 Kilogramm schweren Kind sind dies 135 mg pro Tag. Eine einzige Dose Gönrgy enthält aber bereits 160 mg Koffein. 

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Verkaufsverbot im Ausland

Zu viel Koffein wird mit Schlafstörungen, Herzrasen, Reizbarkeit und Angstzuständen in Verbindung gebracht. Viele der Drinks enthalten zudem viel Zucker und Säure. Und: Jugendliche konsumieren Energydrinks häufig in Kombination mit Alkohol, was besonders schädlich ist. 

Mehrere Länder haben bereits reagiert. In Polen dürfen seit Anfang Jahr Energydrinks nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Dasselbe gilt in Litauen. In Estland liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren. In vielen Ländern haben sich zudem Supermärkte freiwillig Alterslimiten auferlegt, etwa in Grossbritannien oder Schweden. 

Spar bleibt mit Alterslimite allein

In der Schweiz gehört dazu nur der Detailhändler Spar. Als einziger Detailhändler verkauft er seit 2019 keine Energydrinks mehr an unter 14-Jährige. Das sei von den Kundinnen und Kunden problemlos akzeptiert worden, teilt Spar gegenüber dem Beobachter mit. Kein Händler ist dem Beispiel seither gefolgt. Migros, Coop, Aldi Suisse und Lidl berufen sich auf die gesetzlichen Vorgaben, die derzeit keine Altersbegrenzung bei Energydrinks vorsehen. 

Allerdings hat der Discounter Lidl in mehreren Ländern bereits Alterslimiten für Energydrinks eingeführt. In Deutschland hatte die Konsumentenorganisation Foodwatch Lidl zuletzt medienwirksam aufgefordert, die Altersgrenze freiwillig flächendeckend einzuführen. Denn auch dort gibt es noch keine gesetzlichen Vorgaben. 

Werbung soll verboten werden, fordert der Konsumentenschutz

In der Schweiz fordert der Konsumentenschutz ein Werbeverbot für Energydrinks. «Erfahrungen mit dem Verkauf von Alkohol zeigen, dass Konsumverbote relativ schlecht umzusetzen sind. Zudem schaffen diese für Jugendliche einen zusätzlichen Anreiz, diese Produkte zu konsumieren», sagt Sara Stalder vom Konsumentenschutz zum Beobachter.

Mit der anstehenden Revision des Lebensmittelgesetzes biete sich aber die Möglichkeit, die Werbung einzuschränken. Freiwillige Massnahmen wie die von Spar begrüsse der Konsumentenschutz. Auch Lidl Schweiz solle in der Schweiz freiwillig nachziehen, wenn in anderen Ländern Alterslimiten eingeführt würden. 

Tipps
  • Achte beim Kauf auf den Koffeingehalt der Produkte.
  • Als Regel gilt auch für Erwachsene: Einzeldosen von bis zu 200 mg Koffein – etwa 3 mg pro Kilogramm Körpergewicht gelten für gesunde Erwachsene als unbedenklich.
  • Mische Energydrinks nicht mit Alkohol.
  • Achte beim Kauf auf den Koffeingehalt der Produkte.
  • Als Regel gilt auch für Erwachsene: Einzeldosen von bis zu 200 mg Koffein – etwa 3 mg pro Kilogramm Körpergewicht gelten für gesunde Erwachsene als unbedenklich.
  • Mische Energydrinks nicht mit Alkohol.
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