SBB informieren über Corona-Lockerung
Maske fällt auf Perron, Sessellift und auf Schiffsdeck

Schon ab Samstag braucht es keinen Mund- und Nasenschutz mehr beim Warten an der Tram- und Bushaltestelle sowie auf den Perrons und in Aussenbereichen von Bahnhöfen. Das ist aber noch nicht alles, heisst es nun bei den SBB.
Publiziert: 24.06.2021 um 11:09 Uhr
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Aktualisiert: 24.06.2021 um 16:47 Uhr
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«Bitte beachten Sie, dass im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht gilt.» Gehört diese Durchsage der SBB bald der Vergangenheit an?
Foto: Keystone

Die Maske fällt im öffentlichen Verkehr. Wo genau, darüber informieren die SBB: «Die Maskenpflicht wird schweizweit auf sämtlichen Perrons (unterirdisch und ebenerdig) sowie an Haltestellen inklusive der Unter- und Überführungen aufgehoben.» Weiter heisst es: «Auch auf offenen Sesselbahnen und Schiffsdecks müssen keine Masken mehr getragen werden.» Diese Lockerungen treten am Samstag, 26. Juni in Kraft.

Wichtig zu wissen: Zu den Aussenräumen werden auch Hallen und Ladenpassagen gezählt, die mindestens auf zwei Seiten grossflächige Öffnungen aufweisen. Zum Beispiel die Hauptbahnhöfe Zürich, St. Gallen, Luzern, Bern und Basel.

«Die ÖV-Unternehmen sind bereit»

Grund für die Maskenlockerung ist die verbesserte epidemiologische Lage gemäss Bundesrat. Dieser hat die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Die ÖV-Branche geht davon aus, dass mit dieser Lockerung mehr Berufspendlerinnen und -pendler unterwegs sein werden. «Im Freizeitverkehr ist bereits ein Anstieg der Fahrgastzahlen feststellbar», so die SBB. «Die ÖV-Unternehmen sind bereit.»

Mit der Inbetriebnahme der Nachtnetze am ersten Juli-Wochenende werde wieder der gesamte ÖV-Fahrplan gefahren. Wer sich ans Schutzkonzept halte, reise sicher und nachhaltig mit dem ÖV zur Arbeit und in der Freizeit, so die SBB weiter.

Maskenpflicht in Fahrzeugen und Innenräumen gilt weiterhin uneingeschränkt

Die Maskenpflicht ab 12 Jahren besteht nach wie vor in allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sowie in geschlossenen Räumen innerhalb der Bahnhöfe – auch für geimpfte und genesene Personen.

Als Innenräume gelten neben Reisezentren und Wartesälen auch Shopping-Bereiche in Untergeschossen. In den Innenräumen von Schiffen müssen ebenfalls weiterhin Schutzmasken getragen werden. Gleich bleibt auch die Regel zur vordersten Türe in Bussen: Sie wird nur für den Ticketverkauf sowie für Menschen mit Sehbehinderungen geöffnet.

Die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt machen Kundinnen und Kunden, welche in den Transportmitteln oder Innenräumen keine Masken tragen, auch nach dem Lockerungsschritt auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam. Die SBB stellen klar: «Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, kann aufgefordert werden, das Verkehrsmittel bei der nächsten Station bzw. das Bahnhofsgelände zu verlassen.»

Informationskanäle werden angepasst

Die Bestimmungen des Schutzkonzepts für den öffentlichen Verkehr behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

In Abstimmung mit den Bundesämtern für Gesundheit (BAG) und Verkehr (BAV) werden die SBB und Postauto das Konzept gemäss den Entscheiden des Bundesrats anpassen und die Kundeninformation in den Bahnhöfen und an den Haltestellen aktualisieren. (uro)

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