Am 3. März 2024 soll Zürich über eine Verlängerung der Pisten 28 und 32 in Kloten abstimmen. Nun eskaliert der Abstimmungskampf über den Flughafenausbau: Das Referendumskomitee will die Auslieferung des Abstimmungsbüchleins stoppen.
Die Gegner des Ausbaus haben beim Zürcher Regierungsrat ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen eingereicht: «Wir fordern, dass die fehlerhafte Abstimmungszeitung von der Internetseite entfernt wird, und den Stopp der Auslieferung an die Bevölkerung», erklärt Urs Dietschi (69), Vizepräsident der Bürgerorganisation Fair in Air, gegenüber Blick.
Bereits Ende Dezember hatten die Kritiker, bestehend aus Fluglärmgegnern und links-grünen Parteien, eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Der Kanton habe wichtige Informationen, die gegen einen Ausbau sprechen, aus den Abstimmungsunterlagen entfernt (Blick berichtete).
Umstrittene Unterlagen verschickt
Bis heute hat sich der Zürcher Regierungsrat, an den die Beschwerde gerichtet ist, nicht mit der Sache beschäftigt. Die umstrittenen Abstimmungsunterlagen aber sind mittlerweile bei den Gemeinden eingetroffen. «Der vorsorgliche Erlass eines sofortigen Auslieferungsstopps ist deshalb umso dringlicher», so Dietschi.
Regierungssprecher Andreas Melchior bestätigt den Eingang des Gesuchs. Die Frage, aus welchem Grund der Regierungsrat die Stimmrechtsbeschwerde bis jetzt nicht behandelt hat, lässt er jedoch unbeantwortet. «Aufgrund des laufenden Verfahrens kann ich mich dazu nicht äussern», sagt er.
Bekannt ist: Der Regierungsrat befürwortet die Pistenverlängerung. Das Referendumskomitee geht deshalb davon aus, dass die Verantwortlichen sowohl die Stimmrechtsbeschwerde als auch das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ablehnen werden. Sollte dies geschehen, sind die Ausbaugegner entschlossen, den Fall vor das Bundesgericht zu bringen. Dietschi: «Wer ein Volksreferendum zustande bringt, muss die eigenen Argumente vollständig in die offiziellen Abstimmungsunterlagen einbringen können. Nur so können sich die Stimmberechtigten über Pro- und Kontra-Argumente informieren.»
Wenig Chancen
Dass das Bundesgericht die Abstimmung tatsächlich stoppen wird, scheint eher unwahrscheinlich. 2018 kam es bei der Abstimmung über den Einsatz von Sozialdetektiven zu einer ähnlichen Beschwerde. Damals meinte das Bundesgericht, das Eingreifen mittels vorsorglicher Massnahmen sei in einem so späten Stadium der Abstimmungsvorbereitungen nicht gerechtfertigt.
Das Gericht wies aber darauf hin, dass die Abstimmung nachträglich aufgehoben werden könne, wenn die Vorlage auf Grundlage «irreführender Informationen» angenommen werde. Das gilt wohl auch für das Flughafen-Referendum.