Auf einen Blick
- CSS hat zu hohe Prämien kassiert
- Fehler bei der Erfassung von Postleitzahlen
- 1900 Kunden betroffen, Rückerstattung von 500'000 Franken
Die Krankenkasse CSS hat bei 1900 Kunden einen schweren Fehler gemacht. Und jahrelang zu hohe Prämien kassiert. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, waren die Betroffenen in der falschen Prämienregion eingeteilt und haben deshalb zu viel bezahlt. Insgesamt geht es um eine halbe Million Franken, die nun zurückerstattet werden.
Ein Rentnerpaar aus dem Kanton Luzern erhielt kürzlich einen Brief von der CSS. Darin heisst es: «Uns ist aufgefallen, dass bei Ihrer Versicherungspolice eine falsche Prämienzone (gesetzlicher Wohnsitz) hinterlegt war. Durch die falsche Prämienzone haben Sie zu viel Prämien bezahlt. Deshalb erstatten wir Ihnen den zu viel bezahlten Betrag zurück.» Über 2400 Franken bekommen die Rentner für den Zeitraum von Anfang 2019 bis August 2024 zurück – im Schnitt haben sie über 400 Franken pro Jahr zu viel bezahlt.
Die CSS zählt zu den grössten Krankenkassen der Schweiz. Bei der Grundversicherung ist sie gar die Grösste. Laut einer Sprecherin sind schweizweit 1900 Personen von dem Fehler betroffen. Als Grund nennt sie gegenüber der «Aargauer Zeitung» Fehler bei der Erfassung von Postleitzahlen. Man habe Massnahmen ergriffen, damit dies nicht mehr passieren könne.
Nicht alle Beträge werden zurückbezahlt
Zurückbezahlt werden allerdings nur die zu hohen Beiträge der letzten fünf Jahre. Die CSS beruft sich auf die gesetzliche Verwirkungsfrist. Doch der Fehler besteht offenbar schon viel länger, wie das Beispiel des Luzerner Paars zeigt. Seit 2013 hat sich deren Adresse nicht geändert. Die zu viel bezahlten Prämien von 2013 bis 2018 sind also futsch. Wie lange die Panne wirklich unentdeckt blieb, will die CSS nicht sagen. Prämienregionen gibt es seit 2004.
Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab es vereinzelt ähnliche Fälle mit falschen Zuordnungen von Adressen und Postleitzahlen. Die Versicherer seien angehalten, die Kundendaten regelmässig zu überprüfen. Immerhin: Auch Kunden, die wegen des Fehlers zu wenig Prämien bezahlten, können aufatmen. Von ihnen will die CSS kein Geld zurückfordern. Laut BAG wäre dies aufgrund des Vertrauensprinzips auch nicht zulässig.
Blick benutzt künstliche Intelligenz als Helferin bei der Redaktionsarbeit, etwa beim Aufspüren verschiedener Quellen oder beim Erstellen von Zusammenfassungen von Texten. Blick befolgt beim Einsatz von KI strenge Regeln. So hat immer der Mensch das letzte Wort. Mehr Infos gibts hier.
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