«In den USA funktioniert das viel besser»
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Passagiere zu Warteschlangen:«In den USA funktioniert das viel besser»

Passagiere sauer wegen überbuchten Swiss-Flügen
Kein Platz im Flieger? Das kannst du tun!

Das Ticket längst gekauft, online eingecheckt und dann doch sitzengelassen: überbuchte Flüge nerven Reisende gewaltig. Doch sie müssen sich nicht alles gefallen lassen. Und können sich wehren.
Publiziert: 03.05.2023 um 17:37 Uhr
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Aktualisiert: 04.05.2023 um 12:56 Uhr
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Gestrandete Passagiere haben das Recht auf eine Entschädigung.
Foto: keystone-sda.ch
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Patrik BergerRedaktor Wirtschaft

Die Frühlingsferien haben es eindrücklich gezeigt: Schweizerinnen und Schweizer sind richtig heiss auf Ferien. Nach Corona kann man endlich wieder ohne grosse Einschränkungen reisen. Der Nachholbedarf ist gross. Die Warteschlangen an den Flughäfen entsprechend lang. Damit steigt auch die Zahl der Reisenden, die stranden, weil sie keinen Platz im Flugzeug finden. Man kennt das Phänomen bisher vor allem aus den USA. Nun scheint sich die Situation auch hierzulande zuzuspitzen.

Grund dafür sind systematische Überbuchungen. Das heisst: Airlines verkaufen mehr Sitzplätze, als es im Flugzeug auch tatsächlich gibt. «Es ist in der Regel so, dass die Airlines ihre Sitzplatzkapazitäten mit 10 bis 30 Prozent überbuchen», sagt Igor Maas, Experte für Fluggastrechte beim Portal Myflyright. So wollen sie ihre Kapazitäten maximal ausnutzen sowie die Rentabilität erhöhen. Und sich gegen Passagiere absichern, die ihren Flug dann doch nicht antreten. «Mit welchen Sätzen gerechnet wird, hängt von der Airline und der Strecke ab», sagt Maas.

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Gängige Praxis in der Branche

Eine Airline kann ihre Passagiere «zwingen», am Boden zu bleiben. Eine Beförderungspflicht besteht keine, wenn es nicht genügend Sitzplätze gibt. Die Reisenden gehen allerdings nicht leer aus. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 250 bis zu 600 Euro. Je nach Länge des Fluges. Zudem stehen ihnen die Erstattung von Hotelkosten, Verpflegung sowie der Transport zu einem anderen Flughafen oder Telefonkosten zu.

«Das Überbuchen von Flügen ist eine gängige Praxis in der Branche», bestätigt Swiss-Sprecherin Meike Fuhlrott. «So können wir Leerplätze im Flugzeug, die durch das Nicht-Erscheinen von Passagieren oder kurzfristige Stornierungen entstehen, anderen Kunden anbieten.» Andernfalls würden diese Plätze leer bleiben. «Das wäre weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.»

Doch wer muss in den sauren Apfel beissen, wenn ein Flug überbucht ist? Bei der Swiss sucht man zuerst nach Freiwilligen, die vom Flug zurücktreten wollen. «Sonst erfolgt die Auswahl nach Zeitpunkt des Check-ins», sagt die Sprecherin. Konkrete Zahlen, wie oft Passagiere zurückgewiesen werden müssen, kommuniziert die Swiss keine. Die Anzahl liege aber im «tiefen Promillebereich».

Ökologische und wirtschaftliche Überlegungen

Auch Edelweiss überbucht Flüge. «Und zwar solche, bei welchen die historischen Daten eine überdurchschnittliche No-Show-Rate aufweisen», sagt Sprecher Andreas Meier zu Blick. Die Auswahl der Strecken werde regelmässig angepasst. Meier führt ökologische und wirtschaftliche Überlegungen ins Feld. «Von den negativen Auswirkungen einer Überbuchung sind unsere Gäste jedoch nur in sehr selten Fällen betroffen.» Konkret: 2019 konnten von fast 3 Millionen Passagieren «einige wenige Dutzend» nicht mitfliegen. Die grosse Mehrheit habe sich freiwillig für eine Kompensation und eine alternative Fluglösung entschieden.

Die Helvetic bietet laut einem Sprecher nicht mehr Flugtickets an, als die Flugzeugkapazität zulässt. «Deshalb können die Flüge nicht überbucht werden», sagt er.

Amerikanische Verhältnisse drohen also nicht. Auf einem Flug von Chicago nach Louisville wurde ein 69-jähriger Passagier gegen seinen Willen aus dem Flugzeug geschleppt, weil dieses überbucht war. In der Folge haben verschiedene Airlines neue Richtlinien ausgearbeitet. Sie bieten Reisenden bis zu 10'000 Dollar an, wenn diese freiwillig auf ihren Flug verzichten.

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